Gutachterin hält Praxisgebühr für verfassungswidrig
LEIPZIG (dür). Die Verpflichtung der Ärzte zum Einzug der Praxisgebühr verletzt ihre Berufsfreiheit und ist verfassungswidrig. Zu dieser Auffassung gelangt die Leipziger Rechtsanwältin Claudia Sammler in einem Gutachten für Dr. Lothar Markus, Vorsitzender des sächsischen NAV-Virchow-Bundes.