Bundestag
Gute Karten für Neuregelungen bei Organspende
Die Organspendenreform biegt in die Zielgerade ein: Am Donnerstag hat der Bundestag Grünes Licht gegeben für Spahns Gesetzentwurf. Damit werden künftig die Transplantationsbeauftragten gestärkt.
Veröffentlicht:BERLIN. Während die Debatte um eine doppelte Widerspruchslösung für potenzielle Organspender im Bundestag noch anhält, hat der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) nun die Zielgerade erreicht.
Nachdem am Mittwoch bereits der Gesundheitsausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) gebilligt hat, hat er heute auch das Parlament ohne wesentliche Änderungen und mit großer Mehrheit passiert. Damit wird ein wichtiger Grundstein für steigende Organspendezahlen gelegt.
Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetz dann voraussichtlich Anfang April in Kraft treten.
„Wir geben den Krankenhäusern mehr Zeit und Geld, geeignete Spender zu finden. Damit kann die Zahl der Organspenden weiter steigen. Das gibt den 10.000 Patienten Hoffnung, die auf ein Spenderorgan warten“, kommentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Anschluss an den Bundestagsbeschluss das GZSO.
Auch von Seiten der Bundesärztekammer kam Lob für das Gesetz. "Es ist ein großer Schritt nach vorn, weil es strukturelle Hürden beseitigt und die Krankenhäuser bei dieser wichtigen Aufgabe nicht länger allein lässt", so BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery.
Erst im vergangenen Sommer hatten auch Forscher aus Kiel in einer Studie darauf hingewiesen, dass einer der Hauptgründe für den Mangel an Spenderorganen im Meldewesen von Klinikseite liege. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an mit strukturellen und finanziellen Verbesserungen.
Die fünf wesentlichen Eckpunkte des neuen Organspende-Getzes (GZSO)
- Transplantationsbeauftragte sollen künftig freigestellt werden. Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten. Den 1246 Entnahmekrankenhäusern sollen dabei die tatsächlichen Aufwendungen für die Freistellung ersetzt werden. Zudem sollen die Transplantationsbeauftragten uneingeschränktes Zutrittsrecht auf die Intensivstationen erhalten.
- Bislang erhalten die Krankenhäuser für die Entnahme von Organen eine Pauschale. Auch das soll sich ändern: Die Pauschale soll sich künftig am tatsächlichen Aufwand für jeden einzelnen Prozessschritt einer Organspende orientieren.
- Es wird flächendeckend ein neurologischer Konsiliardienst eingeführt, damit künftig jederzeit qualifizierte Ärzte bereitstehen, um auf Anfrage einer Klinik den Hirntod eines Patienten festzustellen.
- Die Kliniken müssen zukünftig verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.
- Um das Meldewesen zu verbessern, das Kieler Forscher im vergangenen Sommer in einer Studie als neuralgischen Punkt für die Spenderzahl ermittelt hatten, wird auch am Qualitätsmanagement geschraubt: Die Kliniken müssen künftig verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.
Insgesamt sollen durch die Reform rund 35 Millionen Euro pro Jahr mehr in die Strukturen der Organentnahme in Kliniken fließen.
Wie sollen Patienten künftig einer Organspende zustimmen?
Unabhängig von dem Gesetz läuft im Bundestag über Fraktionsgrenzen hinweg weiterhin die Diskussion darüber, wie die Zustimmung des Einzelnen zu einer Organspende künftig erfolgen soll. Bisher sind Entnahmen nur bei ausdrücklich erklärter Zustimmung erlaubt. Spahn wirbt daher für eine „doppelte Widerspruchslösung“. Demnach gilt automatisch jeder als Spender.
Man soll dazu aber noch Nein sagen können, sonst wären – quasi als doppelte Schranke – Angehörige zu fragen. Eine Gruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock und Linke-Chefin Katja Kipping schlägt dagegen eine verbindlich wiederkehrende Abfrage vor – etwa beim Abholen neuer Pässe.
Hierzu sagte am Donnerstag auch Montgomery: „Es war eine kluge Entscheidung, die Frage der Widerspruchslösung aus dem Gesetz auszuklammern. Der Gesetzgeber hat damit den Freiraum geschaffen, den die Debatte um eine ethisch und rechtlich so sensible Frage braucht.“ (Mitarbeit run)
Wir haben diesen Beitrag aktualisiert am 14.2.2019 um 18.30 Uhr
Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Organspende – ein Anfang