FAQ

Häufige Fragen von Eltern zur Reha – und Antworten darauf

Mit diesen Fragen und Befürchtungen werden Haus-, Kinder- und Jugendärzte im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendreha konfrontiert.

Von Michael Jacob John Veröffentlicht:

„Vier Wochen Reha – das kann sich mein Kind schulisch nicht leisten“

Chronisch kranke Kinder verfügen aufgrund ihrer Krankheit häufig bereits über lange Fehlzeiten. Die Kinder- und Jugendreha bietet aber die Chance, dass sich die Fehlzeiten in der Schule langfristig reduzieren. Zudem ist die Frage ein Hinweis darauf, dass Eltern Prioritäten falsch setzen: Ist die Schule wirklich wichtiger als die Gesundheit? Zudem bieten die Kliniken Unterricht in Kern-/Hauptfächern an. Im Vergleich zur Schule vor Ort ist der Unterrichtsumfang in der Reha-Klinik aber tatsächlich geringer. Kinder müssen in der Regel nach ihrer Reha Stoff nachholen.

„Vier Wochen – das kann ich mir nicht leisten“

Besteht für die Begleitperson kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, erstattet die Rentenversicherung einen Verdienstausfall.

„Keiner von uns Eltern kann sich vier Wochen freinehmen.“

Informieren Sie die Eltern, dass neben beiden Elternteilen auch Omas und Opas als Begleitpersonen anerkannt werden. Eltern können sich zudem abwechseln.

„Bis zu welchem Alter darf ich mein Kind begleiten?“

Bei Anträgen über die Deutsche Rentenversicherung bis zum 12. Geburtstag. Auch danach ist eine Begleitung möglich, wenn diese aus medizinischen Gründen für die Durchführung oder den Erfolg der Reha erforderlich ist. Kosten für die Reise, Unterkunft und Verpflegung zahlen die Rentenversicherungsträger.

„Was mache ich mit den Kindern, die zu Hause bleiben?“

Die Rentenversicherung finanziert eine Haushaltshilfe, wenn der Partner den Haushalt nicht weiterführen kann, das nicht mitreisende Kind unter 12 Jahre alt oder dieses behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Alternativ können Geschwister auch in einer Reha-Klinik aufgenommen werden. Beide Varianten sollten vorher mit der Rentenversicherung/Klinik abgeklärt werden.

„Mein Kind kennt doch keinen anderen Jugendlichen in der Klinik.“

Je nach Reifegrad wollen Kinder ab dem 12. Lebensjahr und Jugendliche oft alleine eine Kinder- und Jugendreha antreten. Gerade der offene Austausch mit anderen Kindern mit ähnlichen Problemen ist Teil des Therapieerfolgs. Ermutigen Sie die Eltern, das Kind in die Entscheidung einzubeziehen.

„Darf ich mir eine Klinik für uns wünschen?“

Rund 50 Kinder- und Jugendreha-Kliniken stehen zur Auswahl. Es gibt ein Wunsch- und Wahlrecht. Ob die angegebene Klinik aber tatsächlich zugeteilt wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab: Übereinstimmung mit der Indikation, freie Betten oder Dringlichkeit der Reha. Um Enttäuschungen vorzubeugen, können Sie Eltern darauf hinweisen, dass es auch in der Mitte Deutschlands schöne Kliniken gibt – nicht nur in Bayern oder an Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen für Eltern

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Reha-fuer-Kinder-und-Jugendliche/reha-fuer-kinder-und-jugendliche_node.html)

Kindgerechter Film über das Innenleben in einer Kinder- und Jugendrehaklinik: https://www.youtube.com/watch?v=decyT_wBJVs

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