Vorgaben von EU-Richtlinie
Hartmannbund: Mutterschaftsregeln endlich auch für selbstständige Ärztinnen
Mutterschaftsleistungen auch für selbstständige Ärztinnen fordert der Hartmannbund. Eine Richtlinie der Europäischen Union müsse endlich umgesetzt werden.
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Angestellte Ärztinnen profitieren von Mutterschutzregeln. Niedergelassene Kolleginnen warten immer noch auf vergleichbare Leistungen.
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Berlin. Der Hartmannbund sieht selbstständige Ärztinnen benachteiligt. Sie hätten im Gegensatz zu angestellten Kolleginnen weder Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld noch gelte für sie die gesetzliche Mutterschutzfrist, kritisierte Dr. Wenke Wichmann, Sprecherin des Ausschusses Ärztinnen im Hartmannbund, am Dienstag anlässlich der internationalen Frauentags am 8. März.
Bereits 2010 sei eine EU-Richtlinie verabschiedet worden, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, für selbständige und angestellte Frauen gleichwertige Mutterschaftsleistungen zu gewähren. „Wir brauchen eine geschlechtergerechte Regelung, die es Ärztinnen in der Niederlassung ermöglicht, Mutterschutz- und Elternzeiten wahrzunehmen, ohne dass dies die Versorgung einschränkt und Ärztinnen wirtschaftlich in Bedrängnis bringt“, sagte Dr. Galina Fischer, ebenfalls Sprecherin des Ausschusses.
Gendermedizin muss in die Lehrpläne
Ebenfalls am Dienstag verlangte das Forum Hausärztinnen im Deutschen Hausärzteverband eine stärkere Integration geschlechtsspezifischer Medizin in das Medizinstudium. Die gendersensible Medizin noch immer nicht ausreichend in den Curricula der medizinischen Fakultäten integriert.
„Das ist nur schwer nachzuvollziehen, gerade, weil so mancher Unterschied zwischen den Geschlechtern entscheidend für Diagnostik, Behandlung und Therapieerfolg ist. Bei Menschen, die nicht binär eingeordnet werden können, stehen wir bezogen auf die geschlechtersensible Medizin noch ganz am Anfang der Forschung“, sagte Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth, Sprecherin des Forums. (eb)