Hauptversammlung
Hartmannbundwill den ÖGD stärken – mit ärztlichem Sachverstand
Nicht nur Kommerzialisierung war Thema auf der HV des Hartmannbundes. Resolutionen gab es auch zu Schlussfolgerungen aus der Pandemie und zum Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Veröffentlicht:Berlin. Der Hartmannbund hat die politischen Verantwortungsträger aufgefordert, die Strukturen des ÖGD auf den Prüfstand zu stellen. Der beschlossene Pakt für den ÖGD müsse konsequent umgesetzt und dauerhaft über 2026 finanziell abgesichert werden, heißt es in einer von der Hauptversammlung des Hartmannbundes beschlossenen Resolution.
Dabei müssten überregional konsentierte Eckpunkte für die personelle und organisatorische Ausstattung festgelegt werden. Dazu solle auch eine Mindestanzahl für ärztliche Stellen mit der Qualifikation „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ bestimmt werden. Dies dürfe nicht mit dem Argument einer fehlenden Zahl qualifizierter Bewerber konterkariert werden.
Daher müsse die ärztliche Vergütung der Amtsärzte an die in Krankenhäusern für Ärzte geltenden Tarifverträge angepasst werden. Um diesen Ärzten eine Aufstiegsmöglichkeit zu schaffen, sollten Gesundheitsdezernate in Landkreisen geschaffen werden, die prioritär mit Ärzten besetzt werden.
HB will Weiterbildungsverbünde für ÖGD-Facharzt
Zur Stärkung der Sozialmedizin und zur Förderung des Nachwuchses müssten alle medizinischen Fakultäten mit Lehrstühlen oder Instituten für das öffentliche Gesundheitswesen ausgestattet werden. Das sei Basis für bessere Forschung, Lehre und wissenschaftliche Profilbildung. Die Weiterbildung zum ÖGD-Facharzt müsse analog zur Allgemeinmedizin in Weiterbildungsverbünden möglich sein.
Ferner fordert der Hartmannbund den Gesetzgeber auf, bürokratische und juristische Hürden abzubauen, um die zügige Erstellung umfassender Statistiken und Studien zu epidemiologischen Fragen zu ermöglichen, die internationalen Standards genügen.
Von den Landesärztekammern verlangt der Hartmannbund, das Programm digitaler Weiterbildungskurse zu erweitern und anzuerkennen. Die Teilnahme an den Kursen müsse als Arbeitszeit gelten; die Gleichwertigkeit zu analogen Weiterbildungsveranstaltungen müsse akzeptiert werden.
Mit einer weiteren Resolution artikuliert die Hauptversammlung des Verbandes seine Sorge, dass nach der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten in eigene, voll von den Krankenkassen zu finanzierenden Budgets die ärztlichen Personalkosten in das Blickfeld des Kostencontrollings in den Krankenhäusern geraten.
Klinikträger im Finanzierungsdilemma
Auch die ärztliche Personalausstattung dürfe „keine Verfügungsmasse für betriebswirtschaftliche Planspiele“ sein. Um die Klinikträger aus dem Finanzierungsdilemma herauszuholen, müssten – auf Grundlage sorgfältig ermittelter Personalbemessung – auch die ärztlichen Personalkosten aus dem DRG-System herausgelöst und „als geschützter Kostenblock“ von den Kassen refinanziert werden.
Bei den Vorstandswahlen wurde der amtierende Vorsitzende Dr. Klaus Reinhardt bestätigt. Das bisherige Vorstandsmitglied Professor Anke Lesinski-Schiedat rückte in den stellvertretenden Verbandsvorsitz auf. Neue Vorstandsmitglieder sind Dr. Galina Fischer und Professor Volker Harth.