Kabinettsbeschluss
Hebamme künftig nur noch mit Studium
BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Reform des Hebammen-Gesetzes beschlossen. Demnach müssen Geburtshelferinnen künftig ein duales System bestehend aus Studium und Berufsausbildung durchlaufen. Das Studium dauert dem Beschluss zufolge mindestens sechs und höchstens acht Semester und endet mit einer staatlichen Prüfung und einem Bachelor-Abschluss.
Nur so darf künftig die Berufsbezeichnung „Hebamme“ geführt werden. Gleichzeitig wird damit eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats soll das Gesetz Anfang Januar kommenden Jahres in Kraft treten.
Voraussetzung ist ein zwölfjähriger Schulbesuch oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf. Für die Dauer des Studiums soll eine Vergütung gezahlt werden. Vorgesehen ist ein hoher Praxisanteil, der im Krankenhaus und im ambulanten Bereich zum Beispiel bei einer freiberuflichen Hebamme erfolgen soll. Von der Mindeststudienzeit von 4600 Stunden sollen jeweils mindestens 2100 Stunden auf den praktischen und theoretischen Teil einfallen.
Spahn liefere keine Antwort darauf, wie bereits ausgebildete Hebammen sich nachträglich akademisch qualifizieren können, ohne ein vollständiges Studium absolvieren zu müssen, monierte die grüne Gesundheitspolitikerin Dr. Kirsten Kappert-Gonther. (bar)