Trotz GMK-Empfehlung

Hitzeaktionspläne – von den Kommunen verschwitzt

Die Kommunen begeben sich mit Hitzeplänen auf unbekanntes Terrain. Viele lassen diese Aufgabe gleich liegen, zeigen verschiedene Auswertungen.

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Hitze von Kiel bis nach Konstanz: Für den Katastrophenfall durch Hitzewellen ist Deutschland nicht gerüstet, warnten Lancet-Autoren vergangenes Jahr. 

Hitze von Kiel bis nach Konstanz: Für den Katastrophenfall durch Hitzewellen ist Deutschland nicht gerüstet, warnten Lancet-Autoren vergangenes Jahr.

© Jürgen Fälchle / stock.adobe.com

Berlin. Zu spät, zu langsam, zu wenig koordiniert: Deutschland hängt bei der Erarbeitung von Hitzeschutzplänen hinterher. Vor zwei Jahren hat die Gesundheitsministerkonferenz einen Zeitraum von fünf Jahren für die Etablierung dieses Instruments auf kommunaler Ebene gesetzt.

„Hierfür ist die Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren wie den Pflegediensten, dem ambulanten und stationären Versorgungssektor, dem öffentlichen Gesundheitsdienst als auch den Krankenkassen erforderlich“, so die GMK im Oktober 2020.

Laut einer Umfrage der Wochenzeitung „Die Zeit“ unter 299 Landkreisen hat bisher aber nur rund jede fünfte Kommune einen Hitzeaktionsplan verabschiedet. Vielerorts sei zudem unbekannt, wie groß bei Hitzewellen die Gruppe der besonders vulnerablen Personen ist und wo sie lebt.

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Ärzte meist nicht in Hitzeschutz eingebunden

Gesundheitsschutz bei Hitze ist ein neues Themenfeld für Kommunen, für das es dort wenig etablierte Strukturen gibt. Hinzu kommt, dass es sich bisher um eine freiwillige Aufgabe handelt.

So kamen im Herbst vergangenen Jahres die Autoren des Lancet Countdown on Health and Climate Change zu einem ernüchterten Fazit: Es sei bisher in Deutschland in den meisten Fällen nicht gelungen, Akteure aus der Ärzteschaft oder der Pflege, Rettungsdiensten oder Kliniken in die Entwicklung solcher Pläne einzubinden.

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„Die Bundesrepublik ist für den Katastrophenfall durch mögliche große Hitzewellen nicht gerüstet“, konstatieren die Lancet-Autoren. Sie verlangen zum einen, Hitzeschutz gesetzlich zu verankern, um diese Aufgabe auf Landes- und kommunaler Ebene zu verankern und auch mit nötigen Ressourcen zu versehen.

Zum anderen fordern sie, die Zuständigkeiten für den Hitzeschutz in den Landesgesetzen zu klären – analog etwa zum Brand- und Hochwasserschutz. Bei der Klärung von Entscheidungsstrukturen sollten auch die „Schlüsselrolle“ des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Verantwortung des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes klar benannt werden, so die Lancet-Autoren.

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Hitzeaktionspläne sind wirksames Instrument

Wissenschaftler der Hochschule Fulda haben im Auftrag des Umweltbundesamtes die bisherige Entwicklungsarbeit für Hitzeaktionspläne in Kommunen untersucht. Ihr Fazit: Solche Pläne seien ein „machbares und wirksames Instrument“.

Dafür verweisen die Autoren auf Auswertungen entsprechender Pläne in Spanien und Italien. Demnach seien die Mortalität und Krankheitslast bei über 65-Jährigen im Zuge von Hitzewellen nach der Umsetzung der Pläne gesunken.

Zentral ist die Empfehlung, Akutmaßnahmen des Hitzeaktionsplans direkt bei der Verwaltungsspitze der Stadt oder einer von ihr beauftragten Stelle zu koordinieren. Jedes beteiligte kommunale Amt sollte über eine entsprechend weitergebildete Ansprechperson verfügen, heißt es. (fst)

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