Notaufnahmen

Honoraranreiz für "Verweiserpraxen"

Einen Zuschlag von zehn Euro dürfen Niedergelassene in Brandenburg ab April abrechnen, wenn sie Patienten aus Rettungsstellen übernehmen, die von der Klinik nicht als Notfall eingestuft wurden.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Notaufnahme-Station: Nicht jeder Patient, der hier ankommt, ist ein echter Notfall.

Notaufnahme-Station: Nicht jeder Patient, der hier ankommt, ist ein echter Notfall.

© Hollemann / dpa

POTSDAM. Die neue Abklärungspauschale von 4,74 Euro, welche die Krankenhäuser ab April bei Patienten in den Rettungsstellen abrechnen müssen, die keine Notfälle sind, führt nach den Worten von KV-Vorstand Dr. Peter Noack offenbar schon zu einem Prozess "politischen Umdenkens". Kliniken hätten auf einer Versammlung der Landeskrankenhausgesellschaft angedeutet, dass sie nicht dringend behandlungsbedürftige Patienten schnell wieder aus den Notaufnahmen hinausschicken wollten, sagte Noack bei der KV-Vertreterversammlung in Potsdam.

Um den Ärzten in den Rettungsstellen die Entscheidung zur Abweisung noch leichter zu machen, arbeitet die KV Brandenburg daran, ein System von Verweiserpraxen rund um die Krankenhaus-Notaufnahmen aufzubauen. Das heißt, die Kliniken sollen wissen, zu welchen Ärzten sie die Patienten schicken können.

Zehn Euro Zuschlag

Damit dies zuverlässig funktioniert, beschloss die Vertreterversammlung, dass Niedergelassene einen Zuschlag von zehn Euro abrechnen können, wenn sie Patienten aus der Notfallversorgung übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung in der Praxis tagesgleich erfolgt oder wenigstens am Vortag von dem Krankenhaus für den Patienten die Abklärungspauschale angesetzt wurde. Wer diesen Zuschlag übermäßig ansetzt, konkret mehr als 100-mal im Quartal, muss mit einer Prüfung rechnen.

Die KV geht davon aus, dass durch den Zuschlag bei den Hausärzten 18.000 Euro und bei den Fachärzten 12.000 Euro je Quartal finanziert werden müssen. "Bei diesen geringen Summen sieht man schon, dass man keinen Missbrauch fürchten muss", sagte Noack. Auswirkungen auf Punktleistungen oder Regelleistungsvolumina seien durch den Zuschlag nicht zu erwarten.

Auf die Frage von Catrin Steiniger, wie übernehmende Ärzte erkennen könnten, ob von der Klinik bei dem Patienten die Abklärungspauschale angesetzt wurde, verwies der KV-Vorsitzende auf die Praxis in Cottbus, wo Patienten vom Krankenhaus entweder der Arztbrief oder eine Durchschrift des Notfallscheins mitgegeben werde. "Es geht nur um wenige Patienten, vielleicht muss man auch mal im Krankenhaus anrufen", so Noack.

Nach Angaben von Andreas Schwark, stellvertretender KV-Chef, ist die übermäßige Inanspruchnahme von Rettungsstellen durch Patienten kein landesweites Problem. Das zeige eine Erhebung aus dem zweiten Quartal 2016 unter 53 Krankenhäusern, nach der die Mehrheit weniger als 600 Akutfälle verzeichnete. Nur acht Krankenhäuser wiesen mehr als 1000 Fälle und damit durchschnittlich 16 Akutpatienten pro Tag auf. Elf Kliniken hatten zwischen 600 und 1000 Fälle. Insgesamt gab es rund 28.000 Akutfälle bei 4,5 Millionen Behandlungsfällen landesweit.

"Wir müssen mit den Krankenhäusern, die mehr als 600 Fälle haben, reden", sagte Schwark. Regionale Lösungen seien notwendig, etwa über eine tages- oder stundengenaue Liste mit niedergelassenen Ärzten, an die Patienten von den Rettungsstellen verwiesen werden könnten.

Schwark berichtete, dass die KV in diesem Jahr ihre Marketingaktivitäten verstärken wolle. Über Plakate, Flyer oder Thekenaufsteller sollen Patienten aufgeklärt werden, welche Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Ärzten sie haben. Vor allem sollen der Bereitschaftsdienst und die zugehörige Rufnummer 116117 bekannter werden.

Patienten mit Informationsdefiziten

Dass es zur Notaufnahme Alternativen gibt, ist offenbar vielen nicht bewusst. Andreas Schwark verwies auf eine Umfrage im Klinikum Frankfurt/Oder vom vergangenen Herbst, in der Patienten befragt wurden, warum sie die Rettungsstelle in Anspruch nehmen.

44 Prozent der Antwortenden gaben laut Schwark an, dass die Praxis ihres Arztes geschlossen gewesen sei. 23 Prozent seien vom Arzt selber auf die Rettungsstelle verwiesen worden, 22 Prozent hätten keinen kurzfristigen Termin beim Niedergelassenen bekommen und 16 Prozent berichteten, dass sie vorher erst gar nicht in einer Arztpraxis gewesen seien. 63 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie vor der Rettungsstelle keinen Hausarzt aufgesucht hätten.

Beschlossen wurde bei der Vertreterversammlung, dass auch Psychotherapeuten wie andere Fachärzte ab April fünf Euro zusätzlich abrechnen können, wenn sie Patienten in dringlichen Fällen innerhalb von vier Wochen einen Termin zur Verfügung stellen.

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Kommentare
Karlheinz Bayer 11.04.201709:14 Uhr

mangelnde Steuerung? ... oder mangelnde Zuständigkeit? ... oder mangelnde Information?

Was ist ein Notfall?
Und was ist eine angemessene Honorierung?
Welche Zahl trifft zu, 16 oder 63?
Im Text steht: "...und 16 Prozent berichteten, dass sie vorher erst gar nicht in einer Arztpraxis gewesen seien. 63 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie vor der Rettungsstelle keinen Hausarzt aufgesucht hätten...".

Fakt ist, diese Patienten fühlen sich, egal ob sie es sind oder nicht, als Notfälle.

Mit genau diesem Problem schlagen sich Allgemein- und Krankenhausärzte seit Jahren herum. Klar, man könnte die Praxen öffenn für diese Fälle und sie als als Notfälle honorieren. Dazu ist man jedoch nie bereit gewesen, sonst gäbe es eine angemessene Anwesenheitspauschale und es gäbe nicht die Verpflichtung, alle diese Notfälle unter der Pauschalvergütung abrechnen zu müssen. Weil sich das betriebswirtschaftlich nie rechnen wird sind jetzt eben die Krankenhausambulanzen voll, und dort merkt man, daß es sich auch hier nicht rechnet.

Das "politische Umdenken", wer immer das auch sein soll, scheut sich davor, angemessen zu reagieren. Wenn ich glaube, einen Wasserrohrbruch zu haben und einen Installateur rufe, wird der sich nicht mit einer "Abklärungspauschale" von 4,74 € abfinden, sondern eine Rechnung schreiben.

Wir hätten ja eine ganze Reihe von Notfallziffern, z.B. die Ziffer 01212 EBM, die mit 20,53 € vergütet wird. Aber das "politische Umdenken" ist keineswegs schon so weit, daß es die Zahlung dieser Ziffern auch ernsthaft ins Augfe fasst.

Daß jetzt eine Zahlung von 10 € anstatt dieser EBM-Ziffern erfolgen soll, und das auch, nachdem zuerst die 4,74 € stationär erhoben worden sind, ist doch tatsächlich ein Aprilscherz und das genaue Gegenteil von "politischem Umdenken".

Oder war am Ende statt UM-Denken das Um-DENKEN gemeint, also das "Mal-sehen-wie-wir-aus-der-Sache-herauskommen-ohne-wirklich-zur-Kasse-gebeten-zu-werden"? Immerhin befürchtet man ja bereits im Vorfeld, daß sogar die Summe von 10 € schon zum Mißbrauch Anlaß geben könnte.

Viele Möglichkeiten stünden offen. Entweder wäre es eine konsequente und angemessen hohe Selbstbeteiligung, oder es wäre eine gerechte EBM-Honorierung. Alles was bisher gekommen ist, von Notfallpraxen der KV bis zu dieser jämmerlichen 10 €-Pauschale jetzt, ist sicher kein "politisches Umdenken".

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