AOK Nordost

HzV oder Kollektivertrag – Was ist teurer?

Die Vollversorgung eines Berliner GKV-Patienten im HzV-Vertrag der AOK Nordost kostet pro Quartal 51 Cent weniger als im Kollektivvertrag.

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BERLIN. Durchschnittlich 273,24 Euro pro Jahr oder 68,31 Euro im Quartal koste die Vollversorgung eines Patienten in der hausarztzentrierten Versorgung in Berlin, heißt es in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus, die kürzlich veröffentlicht wurde. "Im Vergleich dazu kostet die hausärztliche Versorgung eines Patienten im Kollektivvertrag 275,28 Euro (68,82 Euro pro Quartal). Der vorhandene Unterschied ergibt sich aus unterschiedlichen Systematiken von Vergütungs- und Leistungsoptionen", heißt es im Text weiter.

Für den Vertrag der AOK Nordost zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) interessierte sich der FDP-Abgeordnete und Diplom-Psychologe Florian Kluckert. Für die Beantwortung der Fragen hatte der Gesundheitssenat unter anderem die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die in die Drucksache übernommen wurde.

Danach belaufen sich die Kosten der "nicht vertragskonformen Inanspruchnahme" von Ärzten durch eingeschriebene Patienten auf jährlich durchschnittlich 201.589 Euro (das sind knapp 50.400 Euro pro Quartal). Auf die Frage Kluckerts, ob dieser Schaden "wie gemäß Gesetz vorgeschrieben, bei Patienten, die sich nicht vertragskonform verhalten, geltend gemacht" wurde, gibt es keine Antwort. Laut Drucksache nahmen an dem HzV-Vertrag der AOK Nordost im Jahr 2016 115 Hausärzte teil. Seit Beginn im März 2010 haben sich 4252 Patienten eingeschrieben. (juk)

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Kommentare
Klaus Sackenheim 13.04.201713:14 Uhr

Verhageln Verwaltungskosten die Wirtschaftlichkeit ?

Das sind interessante Zahlen, die leider (mit Absicht ?) zu wenig differenziert sind.

Was fehlt, ist eine Aussage, ob es sich bei den Kosten pro Patient um die reinen Behandlungskosten handelt oder ob auch die Verwaltungskosten der AOK einkalkuliert wurden.
Vermutlich wurde "der Einfachheit halber" auf die Berechnung der Verwaltungskosten - im Vergleich zum Kollektivvertrag - verzichtet. Diese sind möglicherweise im HZV deutlich höher als im Kollektivvertrag und würden dann die Wirtschaftlichkeit des HZV verhageln.

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