Wehrbericht 2017

Immer noch Mängel im Sanitätsdienst der Bundeswehr

Das Problembewusstsein auch für die medizinische Versorgung von Soldaten wächst, die Praxis wird aber kaum besser.

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BERLIN. Auch der Sanitätsdienst der Bundeswehr offenbart ähnliche Problemlagen, die für den Gesamtzustand der Truppe charakteristisch sind: Es mangelt weniger am Geld, aber am Personal, an der Ausrüstung und einer modernen Organisationsstruktur. Dies geht aus dem am Mittwoch vom Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, vorgelegten Jahresbericht 2017 hervor.

So können Truppenärzte die ambulante medizinische Versorgung von Soldaten, die keine freie Arztwahl haben, nur bedingt sicherstellen. Nur knapp 90 Prozent der Stellen sind besetzt, bei den Sanitätsunteroffizieren sind es lediglich 80 bis 85 Prozent. Aber nur 55 Prozent der Unteroffiziere seien "dienstpostengerecht qualifiziert".

Die seit Jahren vom Wehrbeauftragten geforderte elektronische Gesundheitsakte für Soldaten ist bis heute nicht realisiert. Diese Akte wird nach wie vor in Papier geführt, ist mitunter unleserlich, in anderen Fällen kommt es beim physischen Transport zum Totalverlust. Seit 2015 habe das Bundesverteidigungsministerium Abhilfe angekündigt.

Beklagt werden teils erhebliche Wartezeiten: fünf Monate etwa in der Augenheilkunde des Bundeswehrzentralkrankenhauses Koblenz. Ein an PTBS erkrankter Soldat habe drei Wochen versucht, in einem Bundeswehrkrankenhaus jemanden zu erreichen, um einen Behandlungstermin zu vereinbaren. Das Problem sei erkannt worden – seit April 2017 existieren Terminkoordinierungsstellen.

Die Zahl der Soldaten, die einsatzbedingt psychiatrische behandelt und begutachtet wurden, stieg von 751 auf 784. Die Krankheiten seien mittlerweile chronifiziert, die Behandlungsdauer deutlich erhöht. Es stelle sich die Frage, ob die Bundeswehr den Behandlungsbedarf noch adäquat befriedigen könne.

Der Großteil der ambulanten Behandlung müsse daher auch künftig durch zivile Therapeuten erfolgen. Es sei daher erfreulich, dass der GOÄ-Gebührenrahmen seit dem 1. April 2017 von 2,0 auf 2,2 erhöht worden ist.

Neben einer besseren und systematischen Information traumatisierter Soldaten forderte der Wehrbeauftragte auch die Einbeziehung von Lebenspartnern und Kindern der betroffenen Soldaten. (HL)

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