Kommentar zum Bund-Länder-Treffen

Impfpflicht oder Impfzwang?

Vertreter von Bund und Ländern haben eine allgemeine Corona-Impfpflicht angekündigt. Unklar ist, wie viel Zwang in dieser Regel stecken soll.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Der neue Kanzler und die Spitzen der Länder haben in ihrem ersten Treffen vor allem eines gemacht: Sie haben vorsorglich die Instrumente blank poliert, mit denen sich Begegnungen zwischen Geimpften und Ungeimpften und damit auch Übersprungsmöglichkeiten für SARS-CoV-2 verringern lassen.

Klar ist nun, dass nach der Impfpflicht für das medizinische und pflegerische Personal auch die allgemeine Impfpflicht sehr konkret in den Blick genommen wird.

Das ist auch vom Zeitpunkt her wichtig, um klar zu machen, dass über die allgemeine Impfpflicht nicht nur deshalb gesprochen wird, um die Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen zu relativieren. Am Vormittag hat eine Mehrheit im Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Einzelne Berufsgruppen in die Pflicht zu nehmen, kann in der aktuellen Corona-Situation aber kaum noch gerechtfertigt werden. Es müssen also weitere Schritte folgen.

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Das politische Risiko ist gering. Umfragen zufolge sind mehr als zwei Drittel der Bevölkerung für die allgemeine Impfpflicht. Deshalb wird sich wohl auch die FDP dazu durchringen, zumal sie in der Ampel-Koalition bereits die Abschaffung der epidemischen Lage mit durchgesetzt hat. Hinter die Ansagen von Bundeskanzler Scholz und den Vertretern der CDU- und SPD-geführten Länder vom späten Donnerstagabend kann die Politik nun nicht mehr zurück.

Aber schon tun sich neue Probleme auf. Wie soll der Impfstatus kontrolliert werden? Einem Impfregister steht der Kanzler skeptisch gegenüber. Der neue Gesundheitsminister kündigt einen Bußgeldkatalog an. Sanktionen einzuführen würde aber bedeuten, die Pflicht, nur geimpft am öffentlichen Leben teilzunehmen, zum noch weiter gefassten Impfzwang hochzuboostern. Hier stimmen die Sprachregelungen noch nicht. Bitte aufklären.

Schreiben Sie dem Autor: anno.fricke@springer.com

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 13.12.202111:36 Uhr

Verfassungsrechtlich ist dringend geboten, "dass nach der Impfpflicht für das medizinische und pflegerische Personal auch die allgemeine Impfpflicht sehr konkret in den Blick genommen wird". Beim jetzigen Erkenntnissstand würde sonst dauerhaft der Gleichheitsgrundsatz verletzt, und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut wie bereits in der Lockdown-Frage entscheiden müssen.

Ebenso klar muss sein, dass es nur eine Bußgeld-bewehrte Impfpflicht und keinen strafrechtlich relevanten Impfzwang geben kann, denn letzterer verstößt gegen das Recht auf Unversehrtheit bzw. die freie Persönlichkeitsentfaltung.

Letztere Rechte enden allerdings dort, wo durch ideologisch veblendete, aufgehetzte und zunehmend auch durch verbale bzw. tätige, kriminelle Impfgegnerschaft die Grundrechte auf Gesundheit und Unversehrtheit Dritter gefährdet werden würde. Aus medizinischen und sonstigen Gründen Ungeimpfte müssen geschützt bzw. Durchbruchsinfektionen infektiologisch sicher vermieden werden.

Zumal fundamentalistische Verschwörungstheoretiker, "Coronaleugner", ebenso fanatisierte wie zugleich bigotte Impfgegner selbst bei politischen Rechts-Parteien und -Gruppierungen gerne demonstrieren, dass sie selbst die Handhabung von Schutzmasken und einfachste AHA-Regeln nicht mal bei ihren eigentlich verbotenen Demonstrationen als Eigen- und Fremdschutz verstanden haben und praktizieren können.

Ein Impfregister ist angesichts der tagtäglichen Ereignis-, Krankenhausbelegungs- und Todeszahlen m.E. unumgänglich. Die Politik neigt dabei im Gegensatz zu Ärztinnen und Ärzten, die sehr wohl differenzieren, wer a n oder m i t Corona gestorben ist, zu dilettantischer Selbstüberschätzung.

Ich kann nicht einerseits mit der zunehmend durch Delta-/Omikron-Varianten bzw. Boostern und Kinder-Impf-Diskussionen verkomplizierten und gefährlich-infektiologischen Lage argumentieren und zugleich ohne kontrollierte Erfassungskriterien dem Missbrauch durch Impffälscher Tür und Tor öffnen.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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