Kommentar zum Bund-Länder-Treffen
Impfpflicht oder Impfzwang?
Vertreter von Bund und Ländern haben eine allgemeine Corona-Impfpflicht angekündigt. Unklar ist, wie viel Zwang in dieser Regel stecken soll.
Veröffentlicht:Der neue Kanzler und die Spitzen der Länder haben in ihrem ersten Treffen vor allem eines gemacht: Sie haben vorsorglich die Instrumente blank poliert, mit denen sich Begegnungen zwischen Geimpften und Ungeimpften und damit auch Übersprungsmöglichkeiten für SARS-CoV-2 verringern lassen.
Klar ist nun, dass nach der Impfpflicht für das medizinische und pflegerische Personal auch die allgemeine Impfpflicht sehr konkret in den Blick genommen wird.
Das ist auch vom Zeitpunkt her wichtig, um klar zu machen, dass über die allgemeine Impfpflicht nicht nur deshalb gesprochen wird, um die Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen zu relativieren. Am Vormittag hat eine Mehrheit im Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Einzelne Berufsgruppen in die Pflicht zu nehmen, kann in der aktuellen Corona-Situation aber kaum noch gerechtfertigt werden. Es müssen also weitere Schritte folgen.
Gipfel ohne Beschlüsse
Bund und Länder halten Tür für weitere Anti-Corona-Maßnahmen offen
Das politische Risiko ist gering. Umfragen zufolge sind mehr als zwei Drittel der Bevölkerung für die allgemeine Impfpflicht. Deshalb wird sich wohl auch die FDP dazu durchringen, zumal sie in der Ampel-Koalition bereits die Abschaffung der epidemischen Lage mit durchgesetzt hat. Hinter die Ansagen von Bundeskanzler Scholz und den Vertretern der CDU- und SPD-geführten Länder vom späten Donnerstagabend kann die Politik nun nicht mehr zurück.
Aber schon tun sich neue Probleme auf. Wie soll der Impfstatus kontrolliert werden? Einem Impfregister steht der Kanzler skeptisch gegenüber. Der neue Gesundheitsminister kündigt einen Bußgeldkatalog an. Sanktionen einzuführen würde aber bedeuten, die Pflicht, nur geimpft am öffentlichen Leben teilzunehmen, zum noch weiter gefassten Impfzwang hochzuboostern. Hier stimmen die Sprachregelungen noch nicht. Bitte aufklären.
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