Corona-Pandemie
Internisten fordern Maskenpflicht auch in Praxen und Kliniken
Wiesbaden. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) fordert, die Maskenpflicht für die Bürger auch auf den Besuch in Arztpraxen und Kliniken auszuweiten.
Ab Montag gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in nahezu allen Bundesländern im Öffentlichen Personenverkehr und beim Einkaufen. Dabei sollen angesichts des Mangels an Schutzausrüstung im Gesundheitswesen laut der Länderregierungen insbesondere sogenannte Alltagsmasken genutzt werden. Der Bund hatte hingegen nur eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gegeben.
Bund und Länder versprächen sich von der Maßnahme eine weitere Eindämmung von COVID-19, so der BDI. Krankenhäuser und Arztpraxen, das heißt, Orte, an denen eine besonders hohe Konzentration an gefährdeten Personen und Risikogruppen anzutreffen sind, seien von der Maskenpflicht bislang aber ausgenommen, moniert der Verband.
„Eine reine Empfehlung, die Masken auch in medizinischen Einrichtungen zu tragen, reicht unserer Meinung nach nicht aus“, so BDI-Präsident Professor Hans Martin Hoffmeister. Der BDI fordere die Bundesländer daher auf, zum Schutz des medizinischen Personals und der Patienten die Maskenpflicht auf Arztpraxen und Krankenhäuser ausnahmslos auszuweiten. (reh)