Ist die Versorgung Sterbenskranker auf einem guten Weg?

Alles im grünen Bereich bei der Umsetzung der SAPV? Zumindest die Marschrichtung scheint inzwischen zu stimmen, wie zwei neue Berichte nahelegen.

Christoph FuhrVon Christoph Fuhr Veröffentlicht:
Zuwendung zu Hause, wenn sich das Leben dem Ende zuneigt: Darum geht es bei der SAPV.

Zuwendung zu Hause, wenn sich das Leben dem Ende zuneigt: Darum geht es bei der SAPV.

© Oliver Berg / dpa

BERLIN. Im Mai 2010 hat das Bundesgesundheitsministerium den GKV-Spitzenverband aufgefordert, halbjährlich Berichte zum Stand der Spezialisierten Ambulanten Palliativ-Versorgung (SAPV) abzuliefern - so lange eine flächendeckende Versorgung noch nicht erreicht ist.

Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) erstattet Rapport - er soll überprüfen, ob die Richtlinie zur SAPV-Verordnung tatsächlich umgesetzt wird.

Die beiden neuesten Berichte, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen, geben Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Es zeigt sich, dass in immer mehr Regionen in Deutschland Verträge zur SAPV geschlossen werden.

Am Flickenteppich wird heftig gearbeitet

Am viel zitierten Flickenteppich wird heftig gearbeitet. Ob tatsächlich erfolgreich, bleibt allerdings umstritten.

Der Bericht des GKV-Spitzenverbands weist aus, dass sich die Zahl der kassenartenübergreifenden SAPV-Verträge im zweiten Halbjahr 2010 von 104 auf 119 erhöht hat. Etwa 60 Verträge waren Ende vergangenen Jahres noch in Verhandlung. Kassenspezifische Verträge scheinen nach dieser Statistik kaum Chancen zu haben.

Kassen: Zu wenig Fachkräfte mit erforderlichen Berufserfahrung

Bei der Frage nach Hindernissen beim Abschluss von SAPV-Verträgen verweisen die Kassen auf zu wenig Fachkräfte mit der erforderlichen Berufserfahrung. Geeignete Leistungsanbieter hätten sich bisher nicht konstitueiert oder seien nicht gut genug vernetzt.

Im GKV-Bericht wird darauf hingewiesen, dass auch Versicherte, deren Kassen noch keine Verträge geschlossen haben, bei entsprechenden Voraussetzungen SAPV auf Basis der Kostenerstattung erhalten können. In 1433 Fällen wurde im vergangenen Jahr nach Kostenerstattung abgerechnet.

19.479 Leistungsfälle

Insgesamt gab es 2010 nach GBA-Angaben 19.479 Leistungsfälle - diese Zahl erfasst statistisch 87 Prozent aller GKV-Versicherten, weil nicht alle gesetzlichen Krankenkassen auf die GBA-Fragen reagiert haben. In der Befragung des Vorjahres, die allerdings ein Quartal weniger erfasste, hatte die Zahl der Leistungsfälle noch bei 2614 gelegen.

Die Ausgaben für ärztliche und pflegerische Leistungen in der SAPV werden für das Jahr 2010 auf 45,6 Millionen Euro beziffert. Ein Jahr vorher waren lediglich 17,3 Millionen Euro für entsprechende Leistungen ausgegeben worden.

Kaum Kinder und Jugendliche betroffen

Nur 186 der 19.479 Leistungsfälle betrafen dem GBA-Bericht zufolge Kinder und Jugendliche, das entspricht etwa 0,95 Prozent. 56 Kassen gaben an, dass keine der abgerechneten Leistungen Kinder oder Jugendliche betroffen habe.

18 Kassen hatten weniger als zehn junge Versicherte, die SAPV in Anspruch genommen haben. Die Zahlen legen nahe, dass bei der SAPV-Versorgung für sterbenskranke Kinder in Deutschland weiter erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Der GBA räumt ein, dass in seinem Bericht nur Erfahrungswerte der Krankenkassen, der KVen und der DKG erfragt wurden. Für 2011 sollen auch die Leistungserbringer einbezogen werden, heißt es.

Palliative Care Teams (PCT) und andere Leistungserbringer haben bereits im vergangenen Jahr geklagt, dass sie bei der Befragung außen vor geblieben seien. Ihr Argument: "Es wäre ein Leichtes gewesen, auch diese Teams in die Befragung mit einzubinden."

Leistungserbringer fordern mehr Transparenz

Die Leistungserbringer fordern zudem mehr Transparenz mit Blick auf die Versorgung. Die SAPV-Verträge müssten offen gelegt werden, Inhalte und Vergütungen vergleichbar sein.

Und: Wenn Verträge vorliegen, bedeute das noch lange nicht, dass eine flächendeckende Versorgung tatsächlich gewährleistet sei.

Zur Erinnerung: Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung wurde als neue GKV-Leistung bereits zum 1.  April 2007 ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen.

Jeder Mensch soll auf eigenen Wunsch in Würde und selbstbestimmt zu Hause sterben können. Ein Ziel, das längst noch nicht erreicht ist.

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