NRW-Gesundheitsminister Laumann
Ja zur Impfpflicht im Gesundheitswesen – aber ohne Prügel
Nordrhein-Westfalen macht nicht den Söder: Landesgesundheitsminister Laumann erwartet aber eine mühsame und langwierige Umsetzung der Impfpflicht in Klinik und Praxis.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen hält an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab Mitte März fest. „Das Gesetz wird in Nordrhein-Westfalen vernünftig umgesetzt, aber auch nicht mit Hauruck-Methode“, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in einer hybriden Pressekonferenz. „Wir sagen aber auch nicht, wir lassen es liegen.“
Laumann warnte vor übertriebenen Erwartungen an die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das zugrundeliegende Gesetz sei von der Stoßrichtung her nachvollziehbar und richtig. Die Umsetzung sei aber schwierig und für jede Behörde eine Herausforderung. „Jeder muss wissen, dass das nicht bis Ende März erledigt ist“, betonte Laumann.
Genaue Impfquoten unbekannt
Die genauen Impfquoten in Gesundheitseinrichtungen seien nicht bekannt, gerade zu Arztpraxen und Physiotherapiepraxen habe das Ministerium keine Angaben. Klar sei aber, dass es sich bei rund einer Million Beschäftigter in den betroffenen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen um eine große Zahl von Ungeimpften handeln wird. „Bei acht Prozent wären es 80.000 Fälle, bei fünf Prozent 50.000.“
Die Gesundheitsämter müssten jedem Fall, der ihnen von den Einrichtungen gemeldet wird, nachgehen und ihn überprüfen, bei einem Betretungsverbot müssten die Betroffenen gehört werden. Dieser Prozess wird bis in den Sommer hinein dauern, erwartet Laumann.
Der NRW-Minister wünscht sich vom Gesetzgeber zwei Klarstellungen. Das Gesetz sollte regeln, welcher Personenkreis in den Einrichtungen neben den Festangestellten von der Impfpflicht betroffen ist. Zudem müssten die Gesundheitsämter genauer wissen, wie die Abwägung zwischen der Gefahr durch Nichtgeimpfte und der möglichen Gefährdung der Versorgungssicherheit bei ihrem Ausfall zu erfolgen hat. Hier könnte ein Leitfaden für die Behörden weiterhelfen, glaubt Laumann. „Dann wären wir schon einen erheblichen Schritt weiter in der Umsetzung einer praxistauglichen Impfpflicht.“
Kein Wort zu Söder
Zur Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), dass Bayern die einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen wird, wollte sich Laumann nicht äußern. „Ich kommentiere Entscheidungen anderer Landesregierungen nicht.“
Eine allgemeine Impfpflicht könnte die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vielleicht leichter machen. Aus Sicht Laumanns spricht viel für eine solche Impfpflicht, schließlich wolle man eine Wiederholung der Situation wie im vergangenen Herbst und Winter vermeiden. „Wenn eine Impfpflicht dabei hilft, ist es richtig, sie zu machen.“ Allerdings müssten die entsprechenden Gesetzesentwürfe genau daraufhin überprüft werden, wie sie denn umgesetzt werden könnten.
2G-Regel bleibt – mit weichen Zugangskontrollen
Nordrhein-Westfalen hat zum 9. Februar die Corona-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und angepasst. Das betrifft vor allem Regelungen für die Karnevalstage. So erhalten die Kommunen in den Karnevalshochburgen die Möglichkeit, bestimmte „Brauchtumszonen“ auszuweisen, in denen sie höhere Schutzstandards verordnen können.
NRW hält an der 2G-Regel für den Einzelhandel fest, künftig sind aber keine generellen Zugangskontrollen mehr verpflichtend. „Stichproben reichen aus.“
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar werde man sich das Infektionsgeschehen erneut genau ansehen, kündigte Laumann an. „Wenn die Lage stabil ist und sich die Zeichen der Entspannung verstärken, werden wir den Weg der Lockerung gehen.“