NRW-Gesundheitsminister Laumann

Ja zur Impfpflicht im Gesundheitswesen – aber ohne Prügel

Nordrhein-Westfalen macht nicht den Söder: Landesgesundheitsminister Laumann erwartet aber eine mühsame und langwierige Umsetzung der Impfpflicht in Klinik und Praxis.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Bei möglicherweise bis zu 80.000 ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitswesen in NRW wird die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht herausfordernd: Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Bei möglicherweise bis zu 80.000 ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitswesen in NRW wird die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht herausfordernd: Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

© dpa

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen hält an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab Mitte März fest. „Das Gesetz wird in Nordrhein-Westfalen vernünftig umgesetzt, aber auch nicht mit Hauruck-Methode“, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in einer hybriden Pressekonferenz. „Wir sagen aber auch nicht, wir lassen es liegen.“

Laumann warnte vor übertriebenen Erwartungen an die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das zugrundeliegende Gesetz sei von der Stoßrichtung her nachvollziehbar und richtig. Die Umsetzung sei aber schwierig und für jede Behörde eine Herausforderung. „Jeder muss wissen, dass das nicht bis Ende März erledigt ist“, betonte Laumann.

Genaue Impfquoten unbekannt

Die genauen Impfquoten in Gesundheitseinrichtungen seien nicht bekannt, gerade zu Arztpraxen und Physiotherapiepraxen habe das Ministerium keine Angaben. Klar sei aber, dass es sich bei rund einer Million Beschäftigter in den betroffenen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen um eine große Zahl von Ungeimpften handeln wird. „Bei acht Prozent wären es 80.000 Fälle, bei fünf Prozent 50.000.“

Die Gesundheitsämter müssten jedem Fall, der ihnen von den Einrichtungen gemeldet wird, nachgehen und ihn überprüfen, bei einem Betretungsverbot müssten die Betroffenen gehört werden. Dieser Prozess wird bis in den Sommer hinein dauern, erwartet Laumann.

Der NRW-Minister wünscht sich vom Gesetzgeber zwei Klarstellungen. Das Gesetz sollte regeln, welcher Personenkreis in den Einrichtungen neben den Festangestellten von der Impfpflicht betroffen ist. Zudem müssten die Gesundheitsämter genauer wissen, wie die Abwägung zwischen der Gefahr durch Nichtgeimpfte und der möglichen Gefährdung der Versorgungssicherheit bei ihrem Ausfall zu erfolgen hat. Hier könnte ein Leitfaden für die Behörden weiterhelfen, glaubt Laumann. „Dann wären wir schon einen erheblichen Schritt weiter in der Umsetzung einer praxistauglichen Impfpflicht.“

Kein Wort zu Söder

Zur Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), dass Bayern die einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen wird, wollte sich Laumann nicht äußern. „Ich kommentiere Entscheidungen anderer Landesregierungen nicht.“

Eine allgemeine Impfpflicht könnte die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vielleicht leichter machen. Aus Sicht Laumanns spricht viel für eine solche Impfpflicht, schließlich wolle man eine Wiederholung der Situation wie im vergangenen Herbst und Winter vermeiden. „Wenn eine Impfpflicht dabei hilft, ist es richtig, sie zu machen.“ Allerdings müssten die entsprechenden Gesetzesentwürfe genau daraufhin überprüft werden, wie sie denn umgesetzt werden könnten.

2G-Regel bleibt – mit weichen Zugangskontrollen

Nordrhein-Westfalen hat zum 9. Februar die Corona-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und angepasst. Das betrifft vor allem Regelungen für die Karnevalstage. So erhalten die Kommunen in den Karnevalshochburgen die Möglichkeit, bestimmte „Brauchtumszonen“ auszuweisen, in denen sie höhere Schutzstandards verordnen können.

NRW hält an der 2G-Regel für den Einzelhandel fest, künftig sind aber keine generellen Zugangskontrollen mehr verpflichtend. „Stichproben reichen aus.“

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar werde man sich das Infektionsgeschehen erneut genau ansehen, kündigte Laumann an. „Wenn die Lage stabil ist und sich die Zeichen der Entspannung verstärken, werden wir den Weg der Lockerung gehen.“

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Finanzierung ambulanter Leistungen

ÄKNo: Bei GOÄ muss nachgebessert werden

Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Diagnose-Prävalenzen

Wo Autoimmunerkrankungen besonders häufig auftreten

SUMMIT-Studie

Tirzepatid auch erfolgreich bei Herzinsuffizienz-Therapie

Lesetipps
Das deutsche Gesundheitswesen im Vergleich mit EU-Ländern – die Bilanz fällt gemischt aus.

© Denys Rudyi / stock.adobe.com

OECD-Vergleich

Deutschland ist bei Lebenserwartung erstmals unter EU-Schnitt

Physician Assistants und NÄPAs können Hausärzte stark entlasten.

© amedeoemaja / stock.adobe.com

NÄPAS und Physician Assistants

Drei Ärzte, 10.000 Patienten: Delegation macht es möglich

CAs9-Protein spaltet einen DNA-Doppelstrang.

© Design Cells / Getty Images / iStock

CRISPR-Cas9-Studie

ATTR-Amyloidose: Einmal spritzen – und gesund?