Spezialfachärzte
Jetzt stehen die Spielregeln fest
Nach zähem Ringen hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Regeln für den spezialfachärztlichen Sektor festgelegt. In mehr als 20 Punkten waren Kampfabstimmungen zwischen den Vertretern der Ärzte, Kassen und Kliniken nötig.
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Die Regeln der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wurden im Plenum des GBA heiß diskutiert.
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BERLIN. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) gewinnt weiter an Konturen. Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die allgemeinen Regeln für den neuen Sektor beschlossen.
In diesem Paragrafenteil sind unter anderem die Zugangsvoraussetzungen, die Spielregeln in der Zusammenarbeit interdisziplinärer Teams, Ausstattungsvoraussetzungen, Vergütungsmodalitäten und Qualitätskriterien festgelegt.
Der Verlauf der Sitzung machte deutlich, dass die GBA-Trägerorganisationen sich mit dem Aufbau des neuen Versorgungsbereichs nach wie vor sehr schwer tun.
Seit der Gründung des Unterausschusses "ASV" im Juli 2012 hätten die zuständigen Gremien 27 Mal getagt, berichtete der unparteiische Vorsitzende des GBA Josef Hecken.
Doch selbst stundenlange Beratungen in den Arbeitsgruppen und im Unterausschuss hatten bis zum Donnerstag nicht zu einer konsentierten Fassung der Richtlinie geführt. Mehr als 20 Punkte mussten in Kampfabstimmungen entschieden werden.
Überweisung gilt nur für ein Quartal
Gegen die Stimmen der GKV hat das Gremium zum Beispiel entschieden, dass sich ASV und teilstationäre Versorgung nicht zwingend ausschließen müssen.
Eine Überweisung in die ASV soll jeweils nur für ein Quartal gelten, nicht, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft gefordert hatte, drei Jahre.
Niedergelassene Fachärzte werden Leistungskooperationen eingehen, aber bei der Behandlung eines Patienten nur "in der Regel" zusammenkommen müssen, mindestens aber an einem Tag in der Woche.
Die Patientenvertreter im GBA fürchten, dass diese Formulierungen zur Bildung virtueller Teams einladen.
Lieber sorgfältige Diskussion als ein Trümmerhaufen
An den Start gehen wird die neue Versorgungsform, die ohne Mengenbegrenzungen auskommen und unbudgetiert vergütet werden soll, mit wenigen Indikationen frühestens Ende des Jahres.
Ausgearbeitet werden müsse zuvor, welche Krankheiten und welche schweren Verlaufsformen von Krankheiten Platz in der ASV bekämen.
Vorwürfe von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) aus dieser Woche, der Auftrag des Gesetzgebers aus dem Versorgungsstrukturgesetz, den neuen Sektor aufzubauen, verzögere sich allzu stark, konterte Hecken am Donnerstag: "Mir ist eine sorgfältige Diskussion wichtiger, als einen Trümmerhaufen zu produzieren."