„Nicht noch mehr Bürokratie“
Johna: Erfassung von Bettenkapazitäten ist keine ärztliche Aufgabe
Die Verordnung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, Bettenkapazitäten taggenau zu erfassen, läuft ins Leere. Die technischen Voraussetzungen fehlten, sagen Marburger Bund und Deutsche Krankenhausgesellschaft.
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Betten zählen kann keine ärztliche Aufgabe sein. Marburger Bund und Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisieren Minister Lauterbachs Krankenhaus-Kapazitäts-Surveillance.
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Berlin. Der Marburger Bund (MB) hat davor gewarnt, ärztliche Arbeitskraft in den Krankenhäusern für rein bürokratische Tätigkeiten zu verschwenden. Hintergrund ist die seit dem 20. September vorgeschriebene taggenaue digitale Erfassung der Bettenkapazitäten in den Krankenhäusern.
„Die Dateneingabe darf nicht zu noch mehr Bürokratie im Klinikalltag für Ärztinnen und Ärzten führen“, betonte MB-Vorsitzende Dr. Susanne Johna am Donnerstag. Schon heute entfielen im Schnitt auf jeden Arzt im Krankenhaus drei Stunden Verwaltungstätigkeit am Tag.
Gesundheitsminister Lauterbachs „Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance“, in Kraft seit dem 20. September, scheint vorerst ins Leere zu laufen.
DKG: Anforderungen derzeit technisch nicht zu leisten
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat gerade erst darauf hingewiesen, dass der vom Gesetzgeber vorgesehene Datensatz, der künftig täglich von allen Krankenhäusern an die Gesundheitsämter zu übermitteln werden solle, mit der vom Bund zur Verfügung gestellten Software und über die digitale Anbindung an die Ämter nicht leistbar sei. Die Krankenhäuser könnten keine „Daten-Utopien der Politik“ bedienen.
Da bislang erst eine zweistellige Zahl der Krankenhäuser an das Deutsche elektronische Melde- und Informationssystem angeschlossen ist, müssen sich die Häuser mit einem Programm namens Komfort-Client behelfen. Dies zu bedienen ist nach Auskunft von DKG und Marburger Bund Ärzten vorbehalten.
Die händische Eingabe von Kapazitäts-Daten sei keine ärztliche Aufgabe. „Wenn diese Tätigkeit von Arbeitgebern an Ärztinnen und Ärzte übertragen wird, ist dies das genaue Gegenteil der immer wieder angekündigten bürokratischen Entlastung“, sagte Johna.
Meldungen bis nächstes Jahr nur wöchentlich
Die DKG hat bereits angekündigt, dass die Zahl der betreibbaren Betten nicht täglich, sondern nur wöchentlich übermittelt werden könne und darüber hinaus nur bei signifikanten Datenänderungen.
Auch indikationsbezogene Meldungen der Notfallkapazitäten könnten nicht geleistet werden, ebensowenig wie flächendeckende differenzierte Meldungen über SARS-CoV-2 assoziierte Krankenhausaufnahmen und Todesfälle. Diese Einschränkungen würden bis über den Jahreswechsel hinaus bestehen, so die DKG.
Die Krankenhäuser bestehen zudem darauf, die Datenmeldungen an das DIVI-Intensivregister in das neue Verfahren zu integrieren, sobald diese Daten automatisiert aus den Krankenhaus-Informationssystemen an die Gesundheitsämter übertragen werden könnten. (af)