Pandemiebekämpfung
KBV: Neue Corona-Schutzmaßnahmen müssen gut begründet sein
Ein Sachverständigenausschuss soll Anti-Corona-Maßnahmen wie die Maskenpflicht oder Ausgangsbeschränkungen auf deren Wirkung hin überprüfen. Die KBV hält den Faktencheck für nötig – auch, um düsteren Prognosen zu begegnen.
Veröffentlicht:Berlin. Mehr Transparenz in der Pandemiebekämpfung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angemahnt.
Damit die Bundesbürger die von Bund und Ländern verhängten Corona-Schutzmaßnahmen akzeptierten, müssten sie wissen, was diese „bringen, wie sie wirken und warum sie angewendet werden müssen“, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen am Dienstag. Er sehe daher gespannt den Arbeiten des von Bundesregierung und Bundestag eingesetzten Sachverständigenausschusses entgegen.
Aufgabe des 18-köpfigen Gremiums ist es, auf Grundlage epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse die Wirksamkeit von Corona-Maßnahmen wie etwa Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen oder Schulschließungen zu überprüfen. Der Ausschuss geht auf einen Passus im Infektionsschutzgesetz (IfSG) zurück.
Demnach hat das Bundesgesundheitsministerium eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Schutzmaßnahmen zu beauftragen. Bis spätestens Ende Juni soll der Ausschuss der Regierung seinen Bericht vorlegen – anschließend soll sich der Bundestag damit befassen.
Gassen: „Müssen wissen, was effektiv hilft“
Ein derartiger „Faktencheck“ sei nötig, betonte Gassen. Es sei daher auch falsch, schon jetzt „angeblich notwendige Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes einzufordern, ohne zu wissen, was im Falle des Falles effektiv hilft“, machte der KBV-Chef deutlich.
Verschärfungen seien auch angesichts einer Zahl von Genesenen in zweistelliger Millionenhöhe und einer Impfquote von über 80 Prozent – bezogen auf die erwachsene Wohnbevölkerung – gut zu begründen. „Düstere, durch wissenschaftliche Daten nicht belegte Prophezeiungen helfen niemandem.“
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Auch KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister betonte, sollten im Herbst tatsächlich erneut gravierende Corona-Einschränkungen erforderlich sein, sei dies der Gesellschaft gegenüber klar zu begründen. „Und dazu gehört zweifelsohne, dass man über den Nutzen der Maßnahmen informiert“, so Hofmeister. Es gelte, die Menschen mitzunehmen statt Angst zu verbreiten.
Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte unlängst betont, wegen des Scheiterns der allgemeinen Corona-Impfpflicht im Bundestag seien im Herbst und Winter wohl neue Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie vonnöten. Es sei unwahrscheinlich, davon auszugehen, dass die Fallzahlen dann nicht abermals stiegen. (hom)