Nach Gröhes Drohung

KBV-VV gibt nach

Die KBV-VV beugt sich dem Druck des Bundesgesundheitsministeriums und fasst Beschlüsse, die verhindern sollen, dass Minister Gröhe einen Staatskommissar einsetzt. Zudem beschließt sie das Programm "KBV 2020" und eine monatliche Förderung von jungen Ärzten von bis zu 5300 Euro.

Von Anne Zegelman und Helmut LaschetHelmut Laschet Veröffentlicht:
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Veröffentlicht: 23.05.2016 © Springer Medizin

HAMBURG. 7500 Förderstellen in der Weiterbildung Allgemeinmedizin, 1000 Förderstellen in anderen fachärztlichen Bereichen und eine Vergütung, die sich zwingend am Klinikstandard orientiert: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf konkrete Instrumente geeinigt, um die Bedingungen für die Weiterbildung im niedergelassenen Bereich deutlich zu verbessern.

Das sagte Regina Feldmann, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende, am Montag in der im Vorfeld des Deutschen Ärztetages stattfindenden Vertreterversammlung der KBV in Hamburg.

Damit setzt die KBV die Vorgaben aus dem Versorgungsstärkungsgesetz um. Ab 1. Juli beträgt der monatliche Gehaltszuschuss demnach 4800 Euro, gekoppelt an die tarifvertragliche Entwicklung.

Zusätzlich gibt es in unterversorgten Gebieten monatlich 500 Euro, in von Unterversorgung bedrohten Gebieten 250 Euro. Bisher war die Höhe der Vergütung nicht bundesweit festgelegt.

Je nach Region und Vereinbarung mit den Kassen lag sie für die Weiterbildung bisher etwa zwischen 3000 bis 3500 Euro.

Positionspapier "KBV 2020" beschlossen

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Rund 5000 Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) wurden im Jahr 2014 gefördert. Mit der Vereinbarung sei ein gutes Instrument geschaffen worden, um die ambulante Weiterbildung in der Allgemeinmedizin deutlich attraktiver zu machen, sagte Feldmann.

Sie warnte allerdings, dass weitere Schritte zwingend notwendig seien, um die flächendeckende Versorgung vor allem in ländlichen Bereich und die freie Arztwahl zu sichern.

Mit Blick auf die Förderung von 1000 ambulanten Weiterbildungsstellen anderer grundversorgender Facharztgruppen sagte Feldmann, die Regelung lasse den regionalen Vertragspartnern viel Spielraum: "So können die KVen und die Kassen vor Ort entsprechend der Versorgungslage entscheiden, welche Fachgruppen genau gefördert werden."

Es müsse sich um Fachgruppen handeln, für die lokale Versorgungsprobleme bereits existieren oder aber erwartet werden. Bis zum 1. Oktober sollen KVen und Landesverbände der Krankenkassen sich auf die zu fördernden Fachgruppen einigen.

Einstimmig verabschiedete die Vertreterversammlung ihr Positionspapier "KBV 2020" mit dem Ziel, gesundheitspolitischen Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung in der nächsten Legislaturperiode zu definieren.

Ein Kernstück ist die Entwicklung von drei Wahltarifen, darunter einem Hausarztmodell, mit denen Patientenströme insbesondere bei Multimorbidität besser gesteuert werden sollen.

Ferner fordert die KBV mehr Vertragsflexibilität auf der regionalen Ebene und eine Reanimierung kassenartenspezifischer Verträge. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit Kliniken und Kommunen systematisiert werden.

"Damit zeigen wir, wie moderne medizinische Versorgung im 21. Jahrhundert aussehen kann, ja aussehen muss, damit der Patient im Mittelpunkt steht", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

KBV beugt sich dem Druck von Gröhe

Am späten Nachmittag berichtete Gassen dann über die Ergebnisse der Beratungen hinter geschlossenen Türen. Erwartungsgemäß wurden Beschlüsse gefasst, die verhindern sollen, dass das Bundesgesundheitsministerium einen Staatskommissar einsetzt.

In der Frage der Aufarbeitung von Unregelmäßigkeiten aus der Ära des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler bis Anfang 2014 liegt der Ball nun wieder beim Bundesgesundheitsministerium:

Nachdem die KBV-Vertreterversammlung am Montagnachmittag Beschlüsse gefasst hat, die darauf hinauslaufen, Köhler für rechtswidrige Geschäfte in die Haftung zu nehmen, muss nun das Ministerium entscheiden, ob die Gründe für die Einsetzung eines Staatskommissars nach Paragraf 79a SGB V entfallen sind.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, äußerte sich nach der Sitzung zuversichtlich.

Zum einen geht es dabei um die Höhe der Ruhestandsbezüge des ehemaligen KBV-Vorsitzenden, der Anfang 2014 krankheitsbedingt vorzeitig aus seinem Amt geschieden ist. Dabei behält sich die KBV auch vor, Versorgungsbezüge, die ab Erreichen des 63. Lebensjahres zugesagt waren, zu widerrufen.

Ferner soll Köhler für 92.000 Euro in Haftung genommen werden, die der geschiedenen Ehefrau des ehemaligen KBV-Hauptgeschäftsführers gezahlt worden sind.

Darüber hinaus soll die Wiedergutmachung des Schadens als Folge der Kündigung einer ehemaligen Mitarbeiterin bei Köhler eingeklagt werden. Aufgrund der Gehaltsfortzahlung geht es hier um einen hohen sechsstelligen Eurobetrag.

Schließlich hat die Vertreterversammlung quasi eine Rückabwicklung von Immobiliengeschäften beschlossen, die auf eine Liquidierung der Apo KG hinausläuft.

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Veröffentlicht: 23.05.2016 © Springer Medizin

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