Verantwortung und Investitionen
KV-Vize: Niedergelassener Arzt „muss mindestens doppelt so viel verdienen“ wie im Angestelltenverhältnis
Ärzte mit eigener Praxis müssten „mindestens doppelt so viel verdienen“ wie angestellte Ärzte, fordert Dr. Andreas Bartels, Vizechef der KV Rheinland-Pfalz, im Gespräch mit der Ärzte Zeitung. Denn die Niederlassung bedeute auch viel Verantwortung.
Veröffentlicht:Mainz. Ein niedergelassener Arzt „muss mindestens doppelt so viel verdienen wie im Angestelltenverhältnis“, fordert Dr. Andreas Bartels, Vizechef der KV Rheinland-Pfalz. Denn mit der Niederlassung seien auch erhebliche Investitionen und Verpflichtungen verbunden, erklärte Bartels im Gespräch mit der Ärzte Zeitung.
Einer Untersuchung auf der Basis von Daten aus dem Mikrozensus 2017 zufolge liegt das durchschnittliche Nettoeinkommen niedergelassener Ärztinnen und Ärzten in Vollzeit bei etwa 7.900 Euro im Monat. „Das ist sehr wenig“, sagt Bartels. „Wenn tatsächlich 7.900 Euro netto übrigbleiben, muss ich davon auch meine Verpflichtungen zurückzahlen.“ Er ergänzt: „Wenn Sie sich niederlassen und selbstständig arbeiten, dann übernehmen Sie Verantwortung. Langfristig mieten, langfristige Investitionen, langfristige Beschäftigung von Mitarbeitern“, sagt Bartels.
Die KV Rheinland-Pfalz fordert die Abschaffung von Budgetierung und Bedarfsplanung. (heib)