Neue Corona-Testverordnung

KV rät von Schnelltests bei symptomlosen Patienten ab

Mediziner würden in die Rollen von Kontrolleuren und Ordnungsämtern gezwungen, kritisiert Sachsens KV-Chef Heckemann die neue Corona-Testverordnung. Ähnliche Kritik kommt auch aus Rheinland-Pfalz.

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Corona-Schnelltest. Mit der neuen Corona-Testverordnung gibt es den kostenfreien Bürgertest nur noch für bestimmte Ausnahmefälle. Das bedeutet mehr Kontrollbürokratie für Praxen.

Corona-Schnelltest. Mit der neuen Corona-Testverordnung gibt es den kostenfreien Bürgertest nur noch für bestimmte Ausnahmefälle. Das bedeutet mehr Kontrollbürokratie für Praxen.

© SVEN SIMON / picture alliance

Dresden / Mainz. Die niedergelassenen Ärzte in Sachsen sollen nach den Vorstellungen ihrer KV nicht zwingend Schnelltests bei symptomlosen Patienten vornehmen. „Da die Testung symptomloser Patienten keine originäre Aufgabe der Vertragsärzteschaft ist, empfehlen wir unseren Mitgliedern, sehr genau zu überlegen, ob sie hierbei mitwirken möchten“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, in Dresden. „Primär muss die medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.“

Mit der Ende Juni in Kraft getretenen Testverordnung werde den niedergelassenen Ärzten und ihren Praxismitarbeitern wertvolle Zeit für die eigentliche Arbeit am Patienten geraubt. Um laut dieser Testverordnung die Berechtigung eines Patienten auf einen „Drei-Euro-Test“ zu prüfen, müssten nun die ambulant tätigen Ärzte mit ihren Praxisteams viel Zeit und Aufwand investieren. Dazu gehörten unter anderem Tätigkeiten wie das Kontrollieren von Konzertkarten, Lichtbildausweisen oder der Corona-Warn-App. Auch die Prüfung der Selbstauskunft beim Besuch von über 60-Jährigen falle darunter.

Ob das Anrecht auf einen kostenfreien Schnelltest bestehe, bringe noch weitere Maßnahmen wie die Kontrolle von Geburtsurkunde oder Kinderreisepass, Mutterpass oder weiterer ärztlicher Zeugnisse sowie deren Dokumentation mit sich.

Heckemann: Wertvolle Zeit für die Versorgung geht verloren

„Dies ist weit mehr als eine andere Zumutung für unsere niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“, fügte Heckemann an. „Hier wird ihnen schlichtweg wertvolle ärztliche Zeit für die Versorgung der Patienten gestohlen.“ Die Ärzte dürften nicht durch den Staat für Aufgaben instrumentalisiert werden, die originär in anderer Zuständigkeit lägen. „Nunmehr werden Mediziner in die Rollen von Kontrolleuren, Ordnungsämtern und Geldeintreibern beim Bürger gezwungen“, äußerte Heckemann. „Dies alles wäre vermeidbar gewesen, hätte man die Ärzte und ihre Verbände bei der Prüfung des Entwurfs der neuen Testverordnung mit einbezogen.“

Ähnliche Kritik kommt aus Rheinland-Pfalz. „Die weitere Testung von Menschen, die keinerlei Anzeichen der Krankheit haben, ist rausgeschmissenes Geld“, sagte KV-Vize Andreas Bartels. Im Monat lasse sich durch einen Verzicht darauf eine Milliarde Euro sparen. Bei Krankheitserscheinungen könne man sich dann bei den niedergelassenen Ärzten weiterhin kostenlos testen lassen.

„Die Menschen müssen mehr Eigenverantwortung an den Tag legen und sich selbst testen, bevor sie etwa ihre Angehörigen im Pflegeheim besuchen.“ (sve/dpa)

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