Hausärzteverband

KV soll Notdienst für HzV-Patienten sicherstellen

In Bremen hat sich die KV zunächst geweigert, auch für HzV-Patienten den Notdienst zu gewährleisten. Das will der Hausärzteverband nun gesetzlich geregelt wissen - und fordert die Große Koalition zum Handeln auf.

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In Bremen lagen sich KV und Hausärzteverband wegen des Notdienstes für HzV-Patienten in den Haaren.

In Bremen lagen sich KV und Hausärzteverband wegen des Notdienstes für HzV-Patienten in den Haaren.

© Fotoimp / Fotolia.com

BONN. Der Deutsche Hausärzteverband will bei der Politik erreichen, dass in das Versorgungsstärkungsgesetz noch eine Reihe von Verbesserungen für die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) einfließen.

Dazu gehören neue Regeln für die Bereinigungsverfahren zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen und die Festlegung, dass die KVen auch bei HzV-Verträgen den Notdienst sicherstellen müssen.

Für die entsprechenden Gespräche in Berlin haben der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt und Hauptgeschäftsführer Eberhard Mehl ein einstimmiges Votum der Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbands in Bonn erhalten - obwohl die Delegierten zum Teil noch viel weitreichendere Forderungen hatten.

"Wir sind in der letzten Phase der Umsetzung des Gesetzes und müssen uns konzentrieren", sagte Mehl.

Bei der Bereinigung wünscht sich Weigeldt, dass feste Fristen festgeschrieben werden, in denen Kassen und KV die Modalitäten festlegen müssen. Gelingt ihnen das nicht, sollten die Hausarztverträge trotzdem anlaufen.

"Das muss so geregelt sein, dass die Blockaden aufhören", betonte er. Bei Schiedssprüchen zu den Hausarztverträgen erwartet Weigeldt die Klarstellung, dass Klagen gegen die Sprüche keine aufschiebende Wirkung haben.

Streit um Notdienst

Die Auseinandersetzung um die Regelung des Notdienstes für HzV-Patienten in Bremen zeige, dass es auch in dieser Frage Handlungsbedarf gibt. Die KV habe sich geweigert, den Notdienst zu organisieren, obwohl das Teil ihres Sicherstellungsauftrags sei.

 Erst nachdem die Hausärzte selbst den Notdienst organisieren wollten, habe die KV nachgegeben. "Der Gesetzgeber sieht sich genötigt, die Reißleine zu ziehen", berichtete Weigeldt.

Das Kleinreden der HzV-Verträge durch den KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Gassen ist für ihn nichts anderes als das Pfeifen im Walde. Wenn die Selektivverträge tatsächlich so unwichtig wären, müsste das KV-System nicht im Komplott mit einzelnen Kassen ein "Verhinderungskartell" bilden, betonte er.

"Im Hinterkopf bereitet sich die Erkenntnis aus, dass es sich nicht um kleine Spielwiesen handelt, sondern dass es die Zukunft ist."

Der Anteil der Verträge am hausärztlichen Honorar liege zurzeit bei 8,5 Prozent und werde bei weiteren umgesetzten HzV-Verträgen bald zweistellig sein.

Hauptgeschäftsführer Mehl erwartet, dass der Verband bis Mitte nächsten Jahres flächendeckend Verträge anbieten kann. (iss)

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