Kabinett schickt Patientenrechte auf die Reise

Die Bundesregierung hat das Patientenrechtegesetz auf den Weg gebracht. Während sich die Minister feiern, kommt Kritik von den Patientenvertretern. Ärzte können jedoch aufatmen.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Noch ein Gesetz: Diesmal für die Rechte der Patienten.

Noch ein Gesetz: Diesmal für die Rechte der Patienten.

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN. Es war ein zähes Ringen - aber am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Patientenrechtegesetz abgenickt. Seit mehr als zehn Jahren hat der Bundestag darüber diskutiert, wie die Rechte der Patienten gestärkt werden könnten.

"Wir sind jetzt die erste Regierung, die gesetzliche Grundlagen schafft", feierte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Kabinettsentwurf des Patientenrechtegesetzes.

Die Kritik an dem Entwurf ist jedoch seitens der Opposition und Patientenvertretern harsch. "Zu kurz gesprungen", "Regierung lässt Patienten im Regen stehen", "keine grundlegenden Veränderungen" und eine "verschenkte Chance, wirklich etwas für die Patienten zu tun", schallt es seitens der Kritiker.

"Wir brauchen eine stringente Beweislastumkehr, die nicht nur allein auf grobe Behandlungsfehler begrenzt ist", forderte Eugen Brysch, Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. Alles andere werde nicht zum gewünschten Erfolg führen.

Ärzte können jedoch aufatmen: Es wird keine generelle Beweislastumkehr geben. Aus gutem Grund, betonte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP): "Es mag so klingen als sei es ein Vorteil für Patienten, die Beweislast generell umzukehren."

Letztlich führe dies aber zu einer Risikovermeidungskultur - Ärzte sollten aber weiterhin versuchen, alles Mögliche zu tun, um ihren Patienten zu helfen. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten dürfe nicht belastet werden.

Ärztetag warnt vor Bürokratie

Zudem führe eine generelle Beweislastumkehr zu mehr Bürokratie: Schließlich müsse der Arzt dann noch mehr dokumentieren, um sich abzusichern.

Krankenkassen würden aber verpflichtet, Patienten bei einem Verdacht auf Arztfehler etwa mit medizinischen Gutachten zu helfen, so Bahr.

Bereits existierendes Richterrecht wird kodifiziert und damit gilt künftig: "Bei groben Behandlungsfehlern liegt die Beweislast künftig beim Arzt", betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Er müsse dann mit Gutachten belegen, dass die Behandlung korrekt war.

Zudem muss der Arzt umfassend über die Behandlung aufklären - auch über Risiken. Darüber hinaus wird auch eine Dokumentationspflicht festgeschrieben. Des Weiteren soll die Fehlervermeidungskultur gefördert werden.

"Auf diese Weise sollen Behandlungsfehler vermieden werden", so Bahr. Die Delegierten des 115. Deutschen Ärztetages warnten mit Blick auf die vorgesehenen Informations- und Dokumentationspflichten vor zusätzlicher Bürokratie.

"Im Vordergrund muss die Behandlung der Patientinnen und Patienten und nicht die Dokumentation aller vor, während und nach der Behandlung veranlassten Maßnahmen stehen. Ausufernde Dokumentation bindet wertvolle Zeit, die primär für die Behandlung genutzt werden sollte", hieß es vom Ärztetag.

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Kommentare
Egon Manhold 23.05.201217:07 Uhr

Die gesachädigten Patienten ...

... kämen m.E. viel früher und für alle einfacher an ihr Recht, wenn die Haftpflichtversicherer der Ärzte (und auch andere) ihre Versicherten nicht so häufig drängen würden, jedes schuldhafte Verhalten abzustreiten und selbst nach zwei für den Patienten positiven Gutachten, noch ein weiteres in Auftrag geben wollen.
Bei dieser Praxis muss man annehmen, dass die Versicherer jede Zahlung vermeiden oder lange heraus zögern wollen, völlig gleichgültig wie es inzwischen dem Patienten geht und sich durch diese Verzögerungstaktik der gesundheitliche und finanzielle Zustand des Patienten verschlimmert.
Ich habe den Eindruck, dass da manchmal die beteiligten Ärzte bzw. ihre Arbeitgeber zu Lasten der Patienten "mitspielen".

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