Ärztliche Selbstverwaltung
Kammer Schleswig-Holstein: Nicht weiter machen wie bisher
Ein leidenschaftliches Plädoyer für Reformgeist und Entwicklung hielt Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Dr. Franz Bartmann. Man müsse Kompromisse eingehen, um das System nicht zu gefährden.
Veröffentlicht:![Kammer Schleswig-Holstein: Nicht weiter machen wie bisher Zu den Dingen, die reformiert werden müssen, gehört nach Ansicht der Kammer Schleswig-Holstein auch die ärztliche Weiterbildung.](/Bilder/Zu-den-Dingen-die-reformiert-werden-muessen-gehoert-nach-137815.jpg)
Zu den Dingen, die reformiert werden müssen, gehört nach Ansicht der Kammer Schleswig-Holstein auch die ärztliche Weiterbildung.
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BAD SEGEBERG. Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Dr. Franz Bartmann hält eine innerärztliche Einigung in zentralen Reformvorhaben für dringend erforderlich. Dafür allerdings müssen alle Beteiligten sich bewegen. Denn ohne Kompromisse wird dies nach seiner Ansicht nicht gehen.
"Wenn wir nicht reformfähig sind, gefährden wir womöglich die mittelfristigen Überlebenschance des derzeitigen Kammersystems", warnte Bartmann in seiner Rede bei der jüngsten Versammlung der Kammer in Bad Segeberg.
Mit Blick auf die zum Teil seit Jahren geführten Diskussionen bei den Themen Weiterbildung, Gebührenordnung und Telemedizin stellte Bartmann zu geringe Fortschritte fest. Der Kammerpräsident aus dem Norden erinnert in diesem Zusammenhang an wichtige Aufgaben des Kammersystems, nämlich Gestaltung und Fortentwicklung eines funktionierenden Gesundheitswesens.
Bereitschaft zur Entwicklung
Mit der Selbstverwaltung besitze die Ärzteschaft ein hohes Gut, das sie schützen sollte. "Das geht nicht mit einem ,weiter wie bisher‘, sondern mit dem festen Willen und der Bereitschaft zu Veränderung und Fortentwicklung", sagte Bartmann. Konkret ging er auf die Novellierung der Weiterbildung ein. Bartmann ist auf Bundesebene seit 2012 dafür verantwortlich. Der schleppende Veränderungsprozess hat zahlreiche Gründe – nun sollte aus seiner Sicht endlich ein Kompromiss gefunden werden, um die Kammern nicht noch angreifbarer zu machen. "Fakt ist: Wir müssen endlich zu Potte kommen."
![Kammer Schleswig-Holstein: Nicht weiter machen wie bisher Dr. Franz Bartmann: Fester Wille und die Bereitschaft zu Veränderung und Fortentwicklung sind gefordert.](/Bilder/Dr-Franz-Bartmann-Fester-Wille-und-die-Bereitschaft-zu-174051.jpg)
Dr. Franz Bartmann: Fester Wille und die Bereitschaft zu Veränderung und Fortentwicklung sind gefordert.
© Kammer Schleswig-Holstein
Zur Reform der Gebührenordnung erwartet Bartmann weitere Konflikte. Er stellte deshalb noch einmal klar, was viele Kritiker nach seiner Wahrnehmung gerne ausblenden:
Die GOÄ ist eine staatliche Gebührenordnung, für die der Staat allein die Spielregeln vorgibt. Im Sinne der Selbstverwaltungsidee hat der Staat Bundesärztekammer und PKV beauftragt, einen gemeinsamen Vorschlag für die inhaltliche Ausgestaltung zu erarbeiten.
PKV-Versicherte werden kaum Bereitschaft zeigen, neben ihren Versicherungsprämien nicht erstattete Leistungen aus eigener Tasche zu zahlen. Damit unterscheiden sie sich kaum von den GKV-Versicherten.
Über den hohen Anteil von Beamten und Beihilfeberechtigten ist der Staat unmittelbar von der Novellierung betroffen und wird utopische Steigerungserwartungen auch nicht annähernd bedienen.
Bartmanns Hoffnungen in Sachen GOÄ ruhen auf Dr. Klaus Reinhardt, der im Vorstand der Bundesärztekammer für dieses Thema verantwortlich ist. "Der richtige Mann am richtigen Ort" ist er für Bartmann auch aus diesem Grund: "Er ist alles andere als ein Populist und bereit und auch willens, unbequeme Wahrheiten auszusprechen."
Anforderungen sind höher
Der niedergelassene Kammerabgeordnete Dr. Dirk Marquardt machte in der Versammlung deutlich, dass die neue GOÄ die Möglichkeiten und Patientenwünsche in den einzelnen Fachgebieten auch abbilden sollte. "Die Anforderungen der Patienten sind wesentlich höher als das, was der EBM leistet", gab Augenarzt Marquardt zu bedenken. Unter Hinweis auf den rasanten Fortschritt etwa in seinem Fachgebiet stellte er klar: "Der Leistungskatalog darf nicht künstlich eingeschränkt werden."