Korruption

Kammern sind Hände gebunden

Gleiches Recht für alle im Gesundheitswesen Beteiligten fordert BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery.

Von Ursula Jung Veröffentlicht:
Unabhängigkeit ist oberste ärztliche Maxime: BÄK-Präsident Montgomery.

Unabhängigkeit ist oberste ärztliche Maxime: BÄK-Präsident Montgomery.

© Alex Kraus

BERLIN. Als "Symbiose mit unendlichen vielen Interaktionen" bewertet der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery, das Verhältnis zwischen Ärzten und pharmazeutischer Industrie.

Bei allen notwendigen Kooperationen müsse "die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gesichert sein sowie das Patientenwohl als oberste Handlungsmaxime" gelten, forderte Montgomery bei einer Feier zum fünfjährigen Bestehen des Vereins "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen" (AKG).

Der Verein überwacht und sanktioniert als Selbstkontroll-Gremium der Industrie die Einhaltung des Kodex und fördert die Anwendung von Compliance-Regelungen. Kriterien für Kooperationen von Ärzten und Industrie müssten die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, deren Transparenz durch Dokumentation und deren Unabhängigkeit von Beschaffungsentscheidungen sein.

Keine Ermittlungskompetenz

Die Möglichkeiten der Kammern, Fehlverhalten aufzudecken und zu ahnden, seien begrenzt, da die Berufsordnung den Kammern keine Ermittlungskompetenz gebe.

Von korruptivem Verhalten erfahre die Kammer nur in drei Fällen: "Bei einer Scheidung, dem Rauswurf eines Mitarbeiters oder der Auflösung einer Praxisgemeinschaft."

Mit Blick auf die aktuelle rechtspolitische Debatte warnte Montgomery davor, nur auf die Ärzte zu schauen. Korruption habe immer zwei Beteiligte. Es dürfe keine "lex specialis" für Ärzte entstehen.

Die Bundesärztekammer begrüße daher jede Gesetzesinitiative, die alle Berufe und Tätigkeiten im Gesundheitswesen einschließt und auch für Krankenkassenmitarbeiter gelten sollte, die durch unsachgemäße Entscheidungen materielle Vorteile für ihren Arbeitgeber zulasten Versicherter vornehmen.

Dies müsse im Strafgesetzbuch, und nicht wie vom Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, im SGB V verankert werden. Im Strafgesetzbuch seien alle Berufsgruppen einbezogen; damit werde ein weiterer "Sündenfall" im Sozialrecht vermieden.

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