Verbot der "Beratung"

Kassen wollen jetzt Kodierrichtlinien

Nachträgliches Kodieren von Diagnosen hat Kassen Extra-Geld beschert. Jetzt stoppt die Koalition das Upcoding. Kassen reagieren mit ihrer alten Forderung, Kodierrichtlinien einzuführen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Jetzt den Diagnoseschlüssel codieren: Kassen wollen Vertragsärzten neue Pflichten auferlegen.

Jetzt den Diagnoseschlüssel codieren: Kassen wollen Vertragsärzten neue Pflichten auferlegen.

© Till Schlünz

BERLIN. Krankenkassen erhöhen ihren Druck, Vertragsärzten mehr Pflichten bei der Kodierung von Diagnosen in der ambulanten Versorgung aufzuerlegen. Bei der Anhörung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) am Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestags drängten Kassenvertreter die Koalition, die Vorgaben für niedergelassene Ärzte zu verschärfen. "Erheblichen Bedarf" für bundeseinheitliche Kodierrichtlinien sieht etwa Franz Knieps, Leiter des BKK Dachverbands, und verwies dafür auf vielfältige Formen der "Kodierberatung", die Kassen etabliert haben.

Angedockt an das HHVG wollen die Koalitionsfraktionen regeln, dass die "Beratung" von Ärzten, die allein das Ziel hat, Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhöhen, verboten wird. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen signalisierte bei der Anhörung seine Zustimmung: "Damit wird der Raum für Missbrauch geschlossen", sagte Gassen. Weitergehenden Regelungsbedarf sieht der KBV-Chef nicht. "Die Kodierung funktioniert und ist qualitativ in Ordnung", sagte Gassen. Unbenommen sei dabei, dass es bei der Kodierung einzelner Krankheiten "Verbesserungsbedarf" gebe.

Dr. Astrid Bühren vom Deutschen Ärztinnenbund bezeichnete Ärzte als "gut informiert" über die Kodiervorschriften, sodass eine Beratung durch Kassen "weder ärztlich notwendig, noch ethisch vertretbar" sei. Die Anhörung nutzte Bühren für ein "Signal an die Patienten, dass wir ihre Erkrankungen korrekt kodieren".

Dagegen beklagte etwa Martin Litsch, Chef des AOK-Bundesverbands, das Fehlen verbindlicher Regelungen bei der Kodierung. Eine Richtlinie würde aus Sicht von BKK-Verbandschef Knieps nicht nur die Vorgaben für Ärzte verbindlicher als bisher machen, sondern könnte auch eine öffentliche Debatte über das Thema befördern.

Die kurzfristige Integration einer allgemeinen Kodierpflicht in den Gesetzentwurf des HHVG gilt freilich als höchst unwahrscheinlich. Denn schon am Donnerstag soll das Gesetz abschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Unklar ist, ob über die Reichweite des Verbots von Kodierberatungen schon das letzte Wort gesprochen ist. Denn Selektivverträge sind von dieser geplanten Vorgabe bisher nicht erfasst. Und an dieser Stelle bröckelt die Kassenallianz.

Denn Innungs- und Betriebskassen drängen darauf, auch die hausarztzentrierte Versorgung (HzV), Facharztverträge und Integrationsverträge auf Basis des alten Paragrafen 140a-d SGB V einzubeziehen. In solchen Verträgen werde die Vergütung der Ärzte an die Übermittlung bestimmter Diagnosen gekoppelt. Knieps mahnte die Abgeordneten, in Selektivverträgen nicht Spielräume für Manipulationen zu eröffnen: "Kassen sind findige Institutionen." AOK und Ersatzkassen erheben diese Forderung indes nicht.

Kontrovers diskutiert wurde der Vorschlag der Koalition, den Leistungsumfang von Hochschulambulanzen zu erweitern. Dort soll künftig – wie in Krankenhäusern –  der sogenannte Verbotsvorbehalt gelten: Eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist danach so lange erlaubt, es sei denn, sie wird eingeschränkt oder verboten. "Nicht erforderlich" ist das, erklärt die KBV, da schon bisher in der Forschung und Lehre innovative Versorgungsansätze möglich seien. Auch die Kassen lehnen den Vorschlag ab, da die Anwendung neuartiger Methoden in Hochschulambulanzen nicht standardmäßig evaluiert würden. AOK-Verbandschef Litsch warnte eindringlich davor, neue Sonderregeln für Ambulanzen zu schaffen: Anderenfalls zettele die Koalition "noch mehr Durcheinander an".

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

70 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Vertragsärzte und Kassen einigen sich

65 Millionen Euro mehr für die Dialyse-Versorgung

Kommentare
Wolfgang P. Bayerl 18.02.201709:14 Uhr

das generelle Problem ist,

dass der Mensch kein Auto ist.
Eine Codierung durch eine 3-stellige oder mehrstellige Zahl ist immer eine Vereinfachung, Vereinbarung und damit ungenau für den Einzelfall. Das ist auch eine zunehmende gesellschaftlich Gefahr für die Menschheit nicht nur in der Medizin, ("Digitalisierung")
denn Krankheit ist nach wie vor die Abweichung von der (gewünschten) Norm.
Die "Instabilität" solcher Schlüssel zeigt sich ja auch darin, dass mit jeder Neuauflage auch "Aktualisierungen" verbunden sind.
Es ist schon ein Witz, dass Krankenkassen, die ärztliche Diagnosen etc. naturgemäß nicht lesen können und deshalb eine Kodierung VERLANGT haben, nun ausgerechnet Ärzte schulen wollen.
Dann kann man ja gleich die ganze Codierung sparen und das die Kassen alleine machen lassen.
Das ist allerdings Illusion, denn die Kassen wollen ja nur die Honorare reduzieren, ihr einziges Ziel.
Einzige Ausnahme (bleibt hoffentlich) die BG, die großen Wert auf Behandlungsqualität, genauer das optimale Endergebnis einer Behandlung legt.
Nur das sollte in in einem guten Gesundheitssystem der Maßstab sein.

Carl Scherer 16.02.201716:25 Uhr

Das Gesetz ist seit heute Nachmittag durch

Und nun ?
Wie werden die Auswirkungen auf die Strukturverträge sein ?

Henning Fischer 14.02.201719:52 Uhr

das Ausfüllen des neuen Heilmittelrezepts dauert nun 20x so lange wie vor 30 Jahren


mit dem Kodieren wird es ähnlich. Abgesehen davon, daß man uns bei Einführung der ICD-Kodierung zusätzliches Geld versprochen und das natürlich nicht gehalten hat (Betrug)

könnte man in einer Arztpraxis wunderbar arbeiten, wenn nicht dauernd Patienten den Ablauf stören würden.

Helmut Müller 14.02.201709:45 Uhr

Gigantischer Bürokratismus

Die Einführung einer Kodierpflicht im vertragsärztlichen Bereich wird einen gigantischen Bürokratieschub auslösen. Nicht nur die Ärzteschaft muss dann diese Kodierregeln anwenden, die KVen bzw. Kassen müssen dann natürlich auch die korrekte Anwendung dieser Regeln überprüfen, sonst ist deren Existenz sinnlos. Und was alles dieses mit sich bringt, wissen wir aus dem stationären Bereich. Da gibt es Kodier-Assistenten, um Ärzte zu entlasten. Da prüft der MDK regelmäßig die Kodierungen im Einzelfall, da müssen die Kliniken in einer Vielzahl von Fällen vor die Sozialgerichte ziehen, um sich ihre rechtmäßigen Erlöse zu erstreiten. Mit derartigen Kodierpflichten wird also die Bürokratie bei Ärzten, Krankenkassen, MDK und Gerichten förmlich explodieren! Und alles dies zahlt letztlich der Patient mit seinen Beiträgen. Absurder geht es wirklich nicht mehr!

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was bleibt von der Gesundheitspolitik der Ampel, Professor Greiner?

Lesetipps
Dr. Carsten Gieseking

© Daniel Reinhardt

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

70 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Eine Spritze für eine RSV-Impfung liegt auf dem Tisch.

© picture alliance / Ulrich Baumgarten

Update

Umfrage unter KVen

Erst sechs Impfvereinbarungen zur RSV-Prophylaxe Erwachsener