Kommentar zur Sterbehilfe

Kein Scherbenhaufen

Christoph FuhrVon Christoph Fuhr Veröffentlicht:

Totalverbot oder Straffreiheit - diese beiden Optionen scheinen mit Blick auf eine neue gesetzliche Regelung für den assistierten Suizid überhaupt grundgesetzkonform zu sein - wenn man die Ausarbeitungen unter die Lupe nimmt, die der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags jetzt vorgelegt hat. Bei drei von vier Gesetzesentwürfen melden die Bundestagsjuristen verfassungsrechtliche Bedenken an.

Ein Scherbenhaufen mitten in der Sommerpause? Geht jetzt die Debatte wieder von vorne los? Gemach: Noch gibt es kein Gesetz, nichts ist in Stein gemeißelt, Modifikationen sind weiter möglich.

Die trotzige Reaktion, mit der etwa der CDU-Politiker Peter Hintze den Experten juristisch widerspricht, die Zweifel an seinem Entwurf äußern, macht deutlich: So leicht lassen sich die Mandatsträger die Butter nicht vom Brot nehmen. Zur Erinnerung: Hintze setzt sich zusammen mit den SPD-Politikern Carola Reimann und Karl Lauterbach für ein Gesetz ein, das ärztlich assistierten Suizid ermöglichen soll.

Klar scheint: Die Zweifel der Juristen werden die von Fairness und gegenseitigem Respekt geprägte Diskussion sicher noch einmal intensivieren. Am 23. September gibt es eine parlamentarische Anhörung, das Gesetz soll am 6. November verabschiedet werden. Nichts deutet bisher darauf hin, dass dieser Zeitplan in Frage gestellt werden könnte.

Lesen Sie dazu auch: Sterbehilfe: Drei von vier Gesetzentwürfen verfassungswidrig?

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