Tätigkeitsbericht

Keine Auffälligkeiten bei Organspenden

Kontrollgremien für die Überwachung der Transplantationszentren findet keine systematischen Verstöße.

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Berlin. Bei der Überprüfung von 30 Transplantationsprogrammen wurden keinerlei systematische Richtlinienverstöße gefunden. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2019/2020 der Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband hervor. Geprüft wurden Programme der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen von 2016 bis 2018.

Wegen der besonderen Umstände in diesem Jahr wurden nur drei Transplantationszentren vor Ort und 27 im schriftlichen Verfahren geprüft. Die positive Entwicklung der vergangenen Jahre habe sich weiter fortgesetzt, kommentiert der Vorsitzende der Überwachungskommission, Professor Hans Lippert, die Ergebnisse.

Verdachtsunabhängige Prüfungen

Bei der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht gingen im Berichtsraum 2019/2020 21 Eingaben ein. „Diese betrafen neben allgemeinen und einzelfallbezogenen Fragen zur Organspende und -transplantationen insbesondere Fragestellungen zur Lebendorganspende, wie etwa zu den Voraussetzungen und zur Kostenerstattung der Nachsorgebehandlung“, erklärt der Leiter der Vertrauensstelle, Professor Hans Lilie.

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission kontrollieren in der Regel alle drei Jahre verdachtsunabhängig die 126 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland. Auch die Vermittlungsstelle Eurotransplant sowie die Koordinierungsstelle Deutsche Stiftung Organtransplantation werden regelmäßig überprüft. (chb)

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