Beschluss des GBA
Kliniken erhalten Zuschläge auch für Kindermedizin
Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat den Anspruch auf die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen auf Krankenhäuser mit Kinderabteilungen ausgeweitet. Einen entsprechenden Beschluss hat der GBA in seiner Sitzung am Donnerstag gefasst.
Mit Sicherstellungszuschlägen durch die Krankenkassen werden Kliniken in ländlichen Regionen unterstützt, die wegen einer geringen Auslastung nicht kostendeckend arbeiten können, aber für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.
Um die Zuschläge zu erhalten, müssen die Häuser ein Defizit nachweisen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Zuschläge können laut dem GBA-Vorsitzenden Professor Josef Hecken zeitnah vereinbart werden und bereits im kommenden Jahr ihre Wirkung entfalten.
Bisher wurden die Zuschläge vor allem für die Aufrechterhaltung von Abteilungen für Innere Medizin, Chirurgie und Gynäkologie oder Geburtshilfe gewährt.
Kritische Grenze bei 40 Minuten Fahrtzeit
Eine flächendeckende Versorgung sieht der GBA in Gefahr, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses für zusätzlich 800 Menschen unter 18 Jahren PKW-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten notwendig sind, um bis zur nächstgelegenen Klinik zu gelangen. Ein strukturell bedingter geringer Versorgungsbedarf liegt laut GBA vor, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte von unter 18-Jährigen unter 22 Menschen je Quadratkilometer im Einzugsbereich des Krankenhauses sinkt.
Der GBA-Vorsitzende warnte allerdings: „Sicherstellungszuschläge sind keine Garantie für den Bestand eines Krankenhauses und können keine Versäumnisse bei der Krankenhausplanung korrigieren.“
Seit 2020 erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen eine pauschale Förderung von 400 .000 Euro pro Standort. Der Gesetzgeber will mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz diese Förderung nun staffeln. Krankenhausstandort mit mehr als zwei bedarfsnotwendigen Fachabteilungen erhalten zu den 400 .000 Euro Pauschalzuschlag für jede weitere Fachabteilung zusätzlich 200 .000 Euro. (chb)