Wichtige Regierungsvorhaben
Klinikgesetz und Versorgungsreform: Lauterbach läuft die Zeit davon
Tempus fugit, die Zeit fliegt – sowohl bei der Klinikreform als auch bei der Modernisierung der ambulanten Versorgung. Die Beratung beider Gesetze verzögert sich, wie ein Blick in die Zeitplanung des Bundeskabinetts zeigt.
Veröffentlicht:Berlin. Bei zwei wichtigen gesundheitspolitischen Weichenstellungen läuft Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehr und mehr die Zeit davon. Ausweislich der „Kabinettzeitplanung“ mit Stand 3. Mai, die der Ärzte Zeitung vorliegt, will sich die Bundesregierung erst am 15. Mai mit dem Entwurf für das Krankenhausreformgesetz (KHVVG) befassen – ursprünglich hatte Lauterbach den 24. April für einen Kabinettsbeschluss angepeilt, später war der 8. Mai als Termin genannt worden.
In Kraft treten soll die Krankenhausreform zum 1. Januar 2025. Vorher muss das Reformgesetz durch den Bundestag gehen, anschließend noch im Bundesrat beraten werden. Lauterbach will das Gesetz ohne Zustimmung der Länderkammer scharf stellen – Details etwa zur Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser und zur Vorhaltefinanzierung in Ergänzung zu den Fallpauschalen will der Minister dann in Rechtsverordnungen regeln. Diese sollen der Zustimmung des Bundesrats bedürfen.
Klage der Länder steht im Raum
In den Ländern sorgt das für Verdruss – sogar eine Klage gegen den Bund steht im Raum. Beschleunigen könnte die Ampel das Reformvorhaben mittels einer „Fristverkürzung“: Normalerweise hat der Bundesrat sechs Wochen Zeit, um zu Gesetzen Stellung zu beziehen. Verkürzt werden könnte die Frist auf drei Wochen – dazu braucht es allerdings die Zustimmung der Länderkammer.
Beim Zeitplan für das zweite große Gesundheitsreformvorhaben der Ampel, das Versorgungsstärkungsgesetz (GVSG), steht es ebenfalls Spitz auf Knopf. Laut Kabinettzeitplanung soll das Reformgesetz, das unter anderem die Entbudgetierung der Leistungen von Hausärztinnen und Hausärzte vorsieht, am 22. Mai im Kabinett beraten und dann Richtung Bundestag zwecks erster, zweiter und dritter Beratung geschickt werden.
Nach der Kabinettssitzung am 15. beziehungsweise am 22. Mai gibt es noch drei Sitzungswochen im Bundestag bis zur diesjährigen Sommerpause. Eine Fristverkürzung für die Befassung der Länderkammer mit dem GVSG wäre ebenfalls denkbar – vorausgesetzt, die Länder stimmen dem zu. (hom/bwa)