Bundestag beschließt Lauterbachs Gesetz

Klinikreform: Laumann kündigt im Bundestag Gang zum Vermittlungsausschuss an

Die Debatte vor der Abstimmung spiegelte die Diskussion der vergangenen Jahre wider. Die Unionsfraktion wirft dem Minister vor, sie in Sachen Auswirkungsanalyse hinzuhalten.

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Engagierter Bundesgesundheitsminister: Karl Lauterbach hat seine Klinikreform nun durch den Bundestag gebracht.

Engagierter Bundesgesundheitsminister: Karl Lauterbach hat seine Klinikreform nun durch den Bundestag gebracht.

© Bernd von Jutrczenka / dpa

Berlin. Der Bundestag hat am frühen Nachmittag die auch bei Ärzten umstrittene Krankenhausreform mit der Mehrheit der Ampelfraktionen in namentlicher Abstimmung beschlossen.

Jetzt droht der Vermittlungsausschuss. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl Josef Laumann warf der Bundesregierung in der Debatte vor, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Geschäftsgrundlage der Bund-Länder-Verhandlungen dazu einseitig geändert zu haben.

Es sei verabredet worden, das Krankenhausverbesserungsgesetz als Zustimmungsgesetz. „Diesen Weg hat die Ampel verlassen“, sagte Laumann. „Das kann man auch Wortbruch nennen.“

Laumann: Planungsrecht der Länder eingeschränkt

Danach habe im Gesetzgebungsverfahren eine Entwicklung eingesetzt, in dem das Planungsrecht der Länder immer stärker durch Qualitätsvorgaben des Bundes eingeschränkt worden sei.

Alle 16 Länder hätten sich daraufhin einhellig gegen diese Entwicklung gestellt. Somit sei dies keine Parteipolitik gewesen, sondern Länderinteresse. Das sollte eine Bundesregierung ernst nehmen.

„Ich weiß nicht, ob man eine Krankenhausreform hier im Bundestag beschließen kann, wenn keiner von Ihnen weiß, was es in Cent und Euro für die Krankenhäuser in Ihren Wahlkreisen bedeutet“, wandte sich Laumann an die Abgeordneten. Erst verabschieden, und dann eine Auswirkungsanalyse machen, sei die verkehrte Reihenfolge.

Laumann: Es gibt noch Redebedarf

Deswegen müsse dieses Gesetz überarbeitet werden, forderte Laumann. „Ich will dieses Gesetz nicht stoppen, ich will ein Krankenhausgesetz haben, wo Landesplanung und Finanzierung zusammenpassen.“

Deswegen wäre es eine gute Sache, wenn wir über den Bundesrat in den Vermittlungsausschuss gehen, um über das Gesetz zu sprechen und um es noch besser zu machen. Nicht für die Länder, nicht für den Bund, sondern für die Patientinnen und Patienten, sagte Laumann.

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Auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nutzte ihr Rederecht. Sie verwies auf den bereits laufenden „kalten Strukturwandel“, der von der Regierung ignoriert werde. Sie sprechen immer von „guten und konstruktiven Gesprächen“, wandte sie sich an Bundesgesundheitsminister Karl Laumann: „Mit wem haben Sie die eigentlich geführt?“ Große Reformen entstünden nur im Schulterschluss“, gab sie dem Minister noch mit.

Lauterbach: Reform rettet Krankenhäuser auf dem Land

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte eingangs der Debatte für das Gesetz geworben. Es gebe zu viele Krankenhäuser, die aus finanziellen Gründen Versorgung anböten, für die sie strukturell und personell nicht ausgestattet seien.

„Knieendoprothesen sind die Cash Cows der Kliniken. Es ist möglich, schneller ein Kniegelenk austauschen zu lassen als einen Termin beim Physiotherapeuten zu bekommen“, spitzte er seine These zu.

Die Reform rette die kleinen Krankenhäuser auf dem Land, indem sie sie mit einer Vorhaltefinanzierung ausstatte. Komme die Reform nicht, würden vor allem die Krankenhäuser mit guter Qualität aus der Versorgung fliegen, da gute Qualität Geld koste, warnte der Gesundheitsminister.

Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion kündigte für seine Fraktion an, das Gesetz abzulehnen. Die Vorhaltefinanzierung schreibe die Abhängigkeit von Fallzahlen fort. „Das Hamsterrad dreht sich weiter“, sagte Sorge.

Er kritisierte zudem, dass die Abgeordneten vor der Bundestagssitzung keinen Einblick in die Auswirkungsanalyse der Reform erhalten hätten, obwohl diese bereits vorliege. Zudem sei die Regierung nicht auf den Vorschlag eingegangen, dem kalten Krankenhaussterben mit einer Brückenfinanzierung zu begegnen. (af)

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