Tabak-Außenwerbung

Kommt ein Verbot vor der Wahl?

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung versucht, den Gesetzentwurf eines Außenwerbeverbots für Tabakwaren auf die Agenda des Bundestags zu bringen.

Von Ruppert Mayr Veröffentlicht:
Tabakwerbung an einem Bahnhof: Das geplante Verbot stößt auf Widerstand in der Koalition.

Tabakwerbung an einem Bahnhof: Das geplante Verbot stößt auf Widerstand in der Koalition.

© Wolfram Steinberg / dpa

BERLIN. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), dringt weiter auf ein Außenwerbeverbot für Tabakwaren. "Es kann doch nicht sein, dass wir mit einigen Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt Tabakprävention in Schulen machen, es aber gleichzeitig zulassen, dass die Unternehmen mit einem Vielfachen unseres Budgets auf dem Schulweg unserer Kinder Tabakwerbung aufstellen", sagte Mortler. Die Forschung zeige, dass Tabakwerbung gerade bei Jugendlichen Wirkungen erziele.

Doch Mortler läuft die Zeit davon. Seit langem kämpft sie um ein Außenwerbeverbot für Tabakwaren. In den nächsten Wochen müsste der im vergangenen Frühjahr vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf im Bundestag aufgerufen werden, wenn es in dieser Legislaturperiode noch klappen soll. Doch der Widerstand in der eigenen Unionsfraktion und in Teilen der SPD ist ungebrochen.

Kritiker innerhalb der Union monieren, dass der Regierungsentwurf ein fast vollständiges Werbeverbot für ein immerhin noch legales Produkt vorsehe. Wer diesen Weg gehe, werde künftig auch bei anderen Produkten wie Alkohol oder Zucker über Werbeverbote nachdenken müssen. Im übrigen verlange das Tabakrahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation keineswegs ein Verbot der Außen- und Kinowerbung. Und außerdem liege heute die Raucherquote bei Jugendlichen auf dem niedrigsten Stand seit 1970.

Mortler ist von der schädlichen Wirkung von Tabakwerbung überzeugt, ebenso wie der federführende Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) und auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Diesen Standpunkt unterstrichen sie in einem gemeinsamen Schreiben an die CDU/CSU-Fraktion von Anfang November 2016. Sonst würde die Tabakwirtschaft nicht mehr als 200 Millionen Euro in die Werbung stecken.

Kommunen und Werbewirtschaft stemmen sich gegen ein Verbot. Der Fachverband Außenwerbung geht davon aus, dass durch eine Ausweitung des Werbeverbots insbesondere die mittelständischen Unternehmen der Branche betroffen wären. Geworben wird unter anderem bei kommunalen Verkehrsbetrieben, in Wartehäuschen oder öffentlichen Toiletten. Die Verluste der Branche würden also auch auf die Kommunen durchschlagen. Laut Tabakwirtschaft wurden 2015 insgesamt gut 91 Millionen Euro für Außenwerbung ausgegeben.Die Tabak-Industrie weitet indes ihre Werbung wieder aus. Während die gesamten Werbeausgaben 2012 bis 2014 von 220 Millionen Euro auf 196 Millionen Euro zurückgingen, legten sie 2015 wieder auf fast 232 Millionen Euro zu, so hoch wie in den vergangenen zehn Jahren nicht. Zudem orientiert sie sich neu und steigt zusehends in den elektronischen Zigarettenmarkt ein - die jugendliche Klientel fest im Blick.

Deutschland ist eines der letzten EU-Länder, in denen Außenwerbung fürs Rauchen uneingeschränkt erlaubt ist. Die Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sieht unter anderem ein Verbot der Außenwerbung von 1. Juli 2020 an vor – mit Ausnahme der Gebäudeaußenflächen des Fachhandels. Kinowerbung wird nur noch bei Filmen erlaubt, die ab 18 Jahren frei sind. Und Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak dürfen nicht mehr kostenlos abgegeben werden – etwa beim Sponsoring von Partei-Veranstaltungen. (dpa)

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