Rettungsdienst
Kommunen am Drücker
Die Novelle in Baden-Württemberg gibt Kommunen mehr Einfluss. Die Hilfsfristen bleiben unverändert.
Veröffentlicht:STUTTGART. Der baden-württembergische Landtag hat bei der Reform des Rettungsdienstgesetzes jetzt das letzte Wort. Am Mittwoch berät der Landtag erstmals über die Vorlage des Innenministeriums.
Der Entwurf von Innenminister Reinhold Gall (SPD) war zuvor in der Verbändeanhörung überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Sein zentrales Ziel ist es, die gesamte Rettungskette zu verbessern.
Dafür sollen die Bereichsausschüsse mehr Einfluss bekommen: Sie sollen als maßgebliches Planungsgremium nicht nur die Hilfsfrist, sondern den gesamten Einsatzablauf vom Eingang der Notrufmeldung bis zur Übergabe des Patienten ans Krankenhaus im Blick haben.
Unterstützung erhalten werden sie dabei künftig von einer landeseinheitlichen unabhängigen Qualitätssicherung. Eine zentrale Stelle soll anhand der Daten von Leitstellen und Notarzteinsätzen jährlich die Rettungskette in den Regionen untersuchen und Hinweise für Verbesserungen geben.
Zugleich müssen Stadt- und Landkreise als Rechtsaufsicht künftig die Pläne genehmigen, in denen etwa geregelt ist, welche Rettungsfahrzeuge vorzuhalten sind. Das stieß bei Krankenkassen in der Anhörung auf Kritik. Dies würde etwa im Falle der Anordnung konkreter Fahrzeugkapazität einer "Kommunalisierung des Rettungsdienstes gleichkommen", hieß es.
Höchstens 15 Minuten
Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn) zeigte sich erleichtert, dass an den Hilfsfristen im Gesetz nicht gedreht werden soll. Es bleibt bei der Vorgabe, dass die Hilfsfrist "möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten betragen" darf.
Denn im Jahr 2013 wurde in 22 von 37 Rettungsdienstbereichen in Baden-Württemberg die Messlatte gerissen, dass in 95 Prozent der Fälle der Rettungswagen in maximal 15 Minuten am Einsatzort sein soll.
Die KV Baden-Württemberg konnte im Anhörungsverfahren die Klarstellung erreichen, dass die Vermittlung des vertragsärztlichen Notfalldienstes eine Aufgabe der künftigen Integrierten Leitstellen ist. Neu geregelt wird im Gesetz auch das vom Bund erlassene Notfallsanitätergesetz.
Dieses sieht eine umfassende Modernisierung der bisherigen Ausbildung vor. Bis 2020 sollen Rettungsassistenten zu höher qualifizierten Notfallsanitätern fortgebildet worden sein.
Übergangsweise kann bis Ende 2020 auch ein Rettungssanitäter an Bord eines RTW sein. In "begründeten Ausnahmefällen" können sie bis Ende 2025 eingesetzt werden. (fst)