Corona-Lockerungen

Kommunen zu COVID-19: Geimpfte, Getestete und Genesene sollen gleich behandelt werden

Städte und Kommunen sprechen sich für die Aufhebung SARS-CoV-2-bedingter Einschränkungen für Geimpfte, Getestete und Genese aus – unter einer Voraussetzung.

Veröffentlicht:
Exitstrategie für die Pandemie: Wer erhält wann seine Grundrechte wieder zurück? Der Städtetag ist für eine Gleichbehandlung von Corona-Geimpften, -Genesenen und -Getesteten.

Exitstrategie für die Pandemie: Wer erhält wann seine Grundrechte wieder zurück? Der Städtetag ist für eine Gleichbehandlung von Corona-Geimpften, -Genesenen und -Getesteten.

© Jürgen Fälchle/stock.adobe.com

Berlin. Städte und Kommunen haben sich für Lockerungen der Corona-Beschränkungen für geimpfte, genesene und getestete Menschen ausgesprochen. Erst müsse allerdings die Impfpriorisierung aufgehoben sein, sagte der Präsident des Deutschen Städtetags und Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung am Mittwoch. „Je mehr Menschen in den kommenden Wochen geimpft werden, desto drängender wird es, Beschränkungen für Geimpfte aufzuheben.“

Es müsse verhindert werden, dass sich die Gesellschaft in Geimpfte und Nichtgeimpfte spalte, betonte Jung. Daher sollten Geimpfte, Genesene und tagesaktuell negativ Getestete gleichbehandelt werden. Jung sprach von einem „Gleichklang von Impfung, Testung und Genesung“. Über Lockerungen würden Anreize gesetzt, „dass sich mehr Menschen impfen lassen“.

Impfzentren weiter zentrale Säule

Es sei gut, dass Hausärzte beim Impfen regelhaft mitmachten, die kommunalen Impfzentren seien in den kommenden Monaten aber weiter eine „zentrale Säule“, betonte Jung. Vor allem die mobilen Impfteams könnten eher zurückhaltende Menschen niedrigschwellig ansprechen – etwa vor Bau- und Supermärkten. Es brauche einen breiten Erfolg bei der Impfkampagne, um das Virus zu besiegen.

Zur Corona-Notbremse merkte Jung an, da die Infektionszahlen weiter stiegen, seien bundesweite Klarheit und Verbindlichkeit wichtig. Wenn sich die Infektionslage entspanne, „brauchen wir natürlich wieder Gestaltungsspielräume vor Ort“. Gegen die Bundesnotbremse sind beim Verfassungsgericht mittlerweile mehr als 100 Klagen anhängig. (hom)
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Kommentare
Bettina S. Edelmann 29.04.202109:16 Uhr

Eine Anmerkung von nichtärztlicher Seite: Ich meine, es wäre gut, hier die Begriffe Notbremse/Bundesnotbremse in Anführungszeichen zu setzen oder ein "sog." voranzustellen.

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