Kontroverse um die Kostenerstattung - Wem nützt sie? Wer hat welches Risiko?

Für die Einen ist sie das Ende der solidarischen Krankenversicherung, für andere eine Chance für mehr Transparenz und vor allem ein gerechtes ArztHonorar: Die Kostenerstattung in der GKV.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Patienten- und Verbraucherverbände sehen die Kostenerstattung kritisch, die Krankenkassen sind klar dagegen. Die KBV ist skeptisch aber offen und will Patienten wie Ärzten die Wahl lassen. Hartmannbund und "Freie Ärzteschaft" sind dafür. Der Deutsche Hausärzteverband beobachtet die Diskussion. "Wir sind da raus", sagt aber Sprecher Stefan Lummer unter Hinweis auf die eigenen Hausarztverträge abseits des KV-Systems.

Wahlrecht und Patientenquittung

Der Ärztetag in Dresden konnte sich nicht zu einer klaren Position durchringen. Einen Antrag pro Kostenerstattung lehnte er nach lebhafter Diskussion ab, forderte aber eine stärkere Erprobung. "Kostenerstattung ermöglicht mehr Transparenz (…) und fördert das Kostenbewusstsein", hieß es. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) unterstützte kürzlich die Kostenerstattung. Es sei sinnvoll, wenn Patienten per Rechnung erführen, wie viel einzelne Behandlungen kosten.

Laut ARD-Deutschland-Trend Februar 2010 wünschen sich das auch 91 Prozent der befragten Bürger. Wohl die Wenigsten wissen, dass sie auch in der GKV schon seit 2004 einen Anspruch auf eine Patientenquittung haben. Seit 2004 können sich GKV-Mitglieder für die Kostenerstattung entscheiden. Nur 0,19 Prozent der Versicherten nutzen das.

Gegner der Kostenerstattung sehen sich dadurch bestätigt, Befürworter dagegen verweisen auf die bisherigen gesetzlichen Bedingungen: Abgerechnet wird mit dem einfachen Satz der GOÄ. Die Kasse erstattet den Patienten aber höchstens den Betrag, den die gleiche Behandlung als Sachleistung gekostet hätte, zudem kann sie noch Abschläge machen. Hier forderte der Ärztetag, diese Benachteiligungen zu beenden.

Wichtigstes Argument für die Kostenerstattung ist die Transparenz. Allerdings hatte die KBV schon in einem ausführlichen "Argumentationspapier" 2006 darauf hingewiesen, dass mehr Transparenz für die Ärzte nicht die Kostenerstattung voraussetzt, sondern lediglich eine Abkehr vom budgetierten Punkte-System.

Umstritten sind die Auswirkungen, wenn die Kostenerstattung zur Regel würde. Mengensteuerung und Verwaltung sind hier die Stichworte. Befürworter hoffen, dass ganze Behörden überflüssig werden könnten, etwa die Prüfgremien und Teile der KVen. Die Freie Ärzteschaft erwartet so ein Ende von "Bürokratie und Selbstbedienung in den ‚Selbstverwaltungen‘ von Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen". Ob die Ärzte so wirklich ihrem Traum von Freiheit und Freiberuflichkeit näher kämen, bezweifelt dagegen die KBV: Die "Ordnungsfunktion" des KV-Systems würde nicht entfallen, sie würde wohl an Behörden und Krankenkassen übergehen. "Letztlich würde das einer weiteren Verstaatlichung des Systems den Weg ebnen."

Auch Arzt und Patient bekämen ganz neue Aufgaben: Die einen müssten Einzelrechnungen schreiben, die anderen müssten sie genau überprüfen. Kosten und Risiken kämen auf die Ärzte auch durch das Inkasso zu. Die Gebühren ärztlicher Verrechnungsstellen bezifferte die KBV 2006 auf sechs Prozent, das Inkassorisiko auf stolze 28 Prozent.

Die Kostenerstattung würde "durch erhöhten Verwaltungsaufwand die medizinische Versorgung nur verteuern", erklärte auch der GKV-Spitzenverband auf Anfrage. Mit Blick auf bereits bestehende Internet-Gebote für Zahnmedizin warnt die KBV in ihrem Argumentationspapier 2006 gar vor einer "e-bay-isierung" medizinischer Leistungen. "Bisher hat die Ärzteschaft diese Ökonomisierung des Arzt-Patienten-Verhältnisses immer abgelehnt."

Arztbesuche verschleppt? Mehr Klinikeinweisungen?

Als Folge erhöhter Transparenz und Kontrolle erwarten Befürworter der Kostenerstattung weniger Doppelbehandlungen und Abrechnungsbetrug. Gewünschte Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs könnten die Patienten einfach zuzahlen.

Gegner warnen, Kostenbeteiligung könne Patienten vom Arztbesuch abhalten; sie würden entweder auf stationäre Angebote ausweichen oder Krankheiten verschleppen - das wäre am Ende teurer. "Die Gefahr, dass vor allem sozial Schwache ihren Arzt überhaupt nicht aufsuchen, ist im Sachleistungssystem deutlich geringer", so die KBV. Dem wollen Befürworter mit sozialer Flankierung begegnen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Konkrete Modelle auf den Tisch!

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Kommentare
Dr. Frank Schreiber 26.05.201012:19 Uhr

GKV-Kostenerstattung – ein Auslaufmodell

Privatpatient mit Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nach § 13 SGBV auf Antrag möglich und wurde gerne genutzt, zumal, wenn man zusätzlich noch eine private Zusatzversicherung oder Beihilfeanspruch hat. Offensichtlich wollen die GKV die Möglichkeit jedoch einschläfern. Die eingereichten Liquidationen nach GOÄ, vor wenigen Jahren noch mit 34% der üblichen GOÄ-Liquidatinen erstattet, werden neuerlich nur noch zu 23 % erstattet obwohl sich an den GOÄ-Sätzen und dem Liquidationsverhalten nichts verändert hat. Zusätzlich werden noch Verwaltungskosten, die 10 € Praxisgebühr pro Quartal und ein gesetzlicher Eigenanteil wegen fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen. So geschehen bei der DAK. Irgendwann ist die Schmerzgrenze der Eigenbeteiligung an Behandlungskosten erreicht, zumal wenn die private Zusatzversicherung nur 50 % der Kosten erstattet.

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