Bundesrat billigt Gesetz

Konversionsbehandlungen künftig verboten

Das „Umpolen“ homosexueller Menschen steht künftig weitgehend unter Strafe. Untersagt ist auch das Werben für solche Konversiontstherapien.

Veröffentlicht:
Homosexualität ist keine Krankheit: Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung einer Person gezielt zu verändern sind künftig untersagt.

Homosexualität ist keine Krankheit: Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung einer Person gezielt zu verändern sind künftig untersagt.

© Michael Reichel / dpa

Berlin. Zustimmung für Spahns Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Strafen für sogenannte Therapien zur sexuellen Umorientierung von Homosexuellen und Transgeschlechtlichen gebilligt. Allerdings hat der Rat der Bundesregierung dabei noch eine Hausaufgabe aufgegeben.

Uneingeschränkt untersagt sind nach dem Gesetz Konversionstherapien an Minderjährigen. An Volljährigen sind sie dann verboten, wenn ihre Einwilligung auf einem Willensmangel beruht, das heißt, sie die Einwilligung unter Zwang, Drohung, Täuschung oder Irrtum gegeben haben.

Wer dennoch eine solche Therapie vornimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Auch nicht-öffentliche Werbung untersagt

Aber auch schon das Werben für Konversionsbehandlungen ist untersagt. Dabei habe die Bundesregierung lediglich das öffentliche Werben verbieten wollen, heißt es, der Bundestag hatte das Werbeverbot hingegen auch auf das nicht-öffentliche Werben ausgeweitet.

Der Bundesrat hatte dies in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung unterstützt. Außerdem verpflichtet das Gesetz die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), ein Beratungsangebot einzurichten, um Betroffene zu unterstützen.

Bundesrat: Straflücken schließen!

Bei aller Zustimmung kritisiert der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung jedoch, dass der Bundestag eine Anregung der Länder nicht aufgenommen hat: Durch eine Lücke im Gesetz können Fürsorge- und Erziehungsberechtigte, die entsprechende Taten an ihren Kindern begehen, unter Umständen von der Strafandrohung ausgenommen werden.

Vor allem junge Menschen müssten umfassend vor Konversionstherapien geschützt werden, mahnt der Bundesrat. An die Bundesregierung appelliert er daher, etwaige Schutzlücken umgehend zu schließend.

Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (reh)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Forscher geben Entwarnung: Handys führen nicht zu einem erhöhten Risiko für verschiedene Krebsarten.

© DragonImages / stock.adobe.com

Zeitreihenanalyse

Studie: Handynutzung erhöht das Krebsrisiko nicht

Akute Atemwegssymptome – wieviel trägt die Luftverschmutzung bei? (Symbolbild mit Fotomodell)

© Sofiia / stock.adobe.com

Respiratorische Symptome

Mehr Luftverschmutzung, mehr Antibiotika