Impfberatung

Künftig Bußgeld für sture Eltern

Klare Ansage des Gesundheitsministers: Die im Präventionsgesetz geschaffene Regelung zur Impfberatung wird verschärft. Künftig sollen Kitas Verweigerer an die Gesundheitsämter melden.

Von Jana Kötter Veröffentlicht:
Kleiner Pieks, große Wirkung: Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigt im Kampf gegen Impflücken den nächsten Schritt an.

Kleiner Pieks, große Wirkung: Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigt im Kampf gegen Impflücken den nächsten Schritt an.

© AOK Bundsverband

BERLIN. Angesichts immer wieder auftretender Masern- und Mumps-Ausbrüche will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Überwachung der Impfberatung verschärfen. "Im Sommer soll eine gesetzliche Regelung in Kraft treten, wonach Kitas an die Gesundheitsämter melden müssen, wenn Eltern die Impfberatung verweigern", kündigte Gröhe an. In Fällen "hartnäckiger Verweigerung" können als Konsequenz dann auch Bußgelder verhängt werden, bestätigte das Ministerium auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

Die Bedeutung der Schutzimpfung wurde bereits mit dem Präventionsgesetz, das Mitte 2015 in Kraft getreten ist, unterstrichen. So sieht dieses unter anderem vor, dass vor der Aufnahme in eine Kita eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden muss. Das geltende Gesetz enthält allerdings keine Verpflichtung der Kita, das Gesundheitsamt über säumige Eltern zu informieren.

Mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten, der derzeit im Bundestag beraten wird, soll sich das ändern: Gesundheitsämter erhalten mit der neuen Verpflichtung die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie im Falle eines fehlenden Nachweises zur Beratung zu laden. Die Verpflichtung, einen Nachweis über eine ärztliche Beratung vorzulegen, ist außerdem bußgeldbewehrt. Der Gesetzentwurf wird nach Angaben des Gesundheitsministeriums voraussichtlich im Sommer von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und soll wenige Wochen darauf in Kraft treten.

Gleichzeitig kündigt Gröhe an: "Wir werden die Wirkung dieser Maßnahmen sehr genau beobachten, denn die Impflücken sind noch immer zu groß." Im laufenden Jahr wurden laut Angaben des Ministeriums mit 410 Fällen – bis einschließlich Kalenderwoche 13 – bereits mehr Masern-Erkrankungen als im Jahr 2016 (325 Fälle) registriert. "Die Masernimpfung erfolgt häufig zu spät", kritisiert man im Ministerium. Nur 73,7 Prozent des Geburtsjahrgangs 2013 seien am Ende ihres zweiten Lebensjahres gemäß STIKO-Empfehlung zweimal gegen Masern geimpft gewesen.

Ob in einem weiteren Schritt daher auch eine Impfpflicht denkbar wäre, darauf äußerte sich das Ministerium auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" nicht. Gröhe unterstrich jedoch die bestehende Möglichkeit, ungeimpfte Kinder und Erwachsene zeitweise vom Besuch einer Kita oder Schule auszuschließen, um einen größeren Ausbruch von Masern oder Mumps zu verhindern. Einige Schulen hätten davon schon Gebrauch gemacht.

Zuletzt hatte die KV Hessen eine Impfpflicht für Masern gefordert. Vorstand Frank Dastych könnte sich gar vorstellen, notfalls die Auszahlung des Kindergeldes vom Nachweis des Masern-Impfschutzes abhängig zu machen. Ohne Impfpflicht hingegen werde man "der gefährlichen Infektionskrankheit nicht Herr werden".

Regelungen im Präventionsgesetz

» Impfberatung bei allen Routineterminen für Erwachsene und Kinder

» Verpflichtende Impfberatung vor dem Kita-Eintritt

» Möglichkeit eines Ausschlusses von ungeimpften Kindern und Jugendlichen vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung beim Ausbruch einer Krankheit

» Klarstellung, dass alle Ärzte impfen können sollen, auch etwa Betriebsärzte

» Möglichkeit ungeimpfte Bewerber in Gesundheitseinrichtungen abzulehnen oder ungeimpftes Personal zu versetzen, um Patienten besser zu schützen

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kommentar zum Thema Impfberatung: Fragwürdige Bußgeldregel

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Kommentare
Siegfried Hauswirth 03.05.201710:15 Uhr

Wieder nix Halbes, nix Ganzes !

Das ist wieder typisch für die derzeitige Regierung ! Es wird herumgeeiert, statt entschieden.
Nun sollen die KiTa-Leitungen die Eltern beim Gesundheitsamt denunzieren, damit von dort aus eine Impfberatung angeboten und ggf. ein Bußgeld verhängt werden kann. Damit ist ein Streit zwischen Eltern und KiTa vorprogrammiert und das Vertrauen nachhaltig gestört. Der Minister traut sich nicht, eine Impfpflicht einzuführen, weil er Widerstand von allen Seiten befürchtet. Ich beobachte eine zunehmende Zahl von Schwurbelseiten im Internet, die gegen die Schulmedizin (die eigentlich Wissenschaftsmedizin genannt werden müsste), gegen die Pharmaindustrie usw. agitieren und mit pseudowissenschaftlichen Argumenten ihre "sanfte" Medizin anpreisen, worauf immer mehr Eltern reinfallen. Ich habe erlebt,dass die Mutter eines Kindes, das einen hiesigen Kindergarten besucht, ihr Kind mit Teebaumöl gegen Masern schützen wollte.... Wir brauchen eine Impflicht !

Helmtrud Harnack 02.05.201710:48 Uhr

Künftig Bußgeld für sture Eltern.

Absurd scheint die Überlegung der vorgesehene gesetzliche Regelung, dass Kitas letztlich darüber wachen sollen, ob Ärzte eine Impfberatung durchgeführt haben und bei Fehlen einer Bescheinigung mit noch größerem administrativen Arbeitsaufwand eine Meldung an die Gesundheitsämterabgeben müssen. Das würde bedeuten, dass Kitas Ärzte der Kinder überprüfen, ob diese eine Impfberatung durchführten, um dann von den Gesundheitsämtern mit weiterem großen Arbeitsaufwand diese anmahnen zu können, gegebenenfalls dann selbst eine Impfberatung durchführen müssen.
Es gibt heute wohl kaum einen Arzt mehr, der gerade bei Kindern keine Impfberatung durchführt, schon aus finanziellen Gründen nicht. Eine vorgedruckte Bescheinigung des Arztes würde ausreichen.
Soll über die Meldung der Kitas an Gesundheitsämter nun die Impfpflicht, korrekter Pflichtimpfung, eingeführt werden? Geraten wir auf diesem Weg eventuell langsam in einen Überwachungsstaat?
Impfberatung, Durchführung einer Impfung nach verantwortungsvoller Überlegung und Impfpflicht sind völlig verschiedene gesetzliche Unterschiede und Verpflichtungen, Verantwortung. Das hat auch nichts mit einer Impfkritik zu tun.
Helmtrud Harnack

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