Impfberatung
Künftig Bußgeld für sture Eltern
Klare Ansage des Gesundheitsministers: Die im Präventionsgesetz geschaffene Regelung zur Impfberatung wird verschärft. Künftig sollen Kitas Verweigerer an die Gesundheitsämter melden.
Veröffentlicht:BERLIN. Angesichts immer wieder auftretender Masern- und Mumps-Ausbrüche will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Überwachung der Impfberatung verschärfen. "Im Sommer soll eine gesetzliche Regelung in Kraft treten, wonach Kitas an die Gesundheitsämter melden müssen, wenn Eltern die Impfberatung verweigern", kündigte Gröhe an. In Fällen "hartnäckiger Verweigerung" können als Konsequenz dann auch Bußgelder verhängt werden, bestätigte das Ministerium auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".
Die Bedeutung der Schutzimpfung wurde bereits mit dem Präventionsgesetz, das Mitte 2015 in Kraft getreten ist, unterstrichen. So sieht dieses unter anderem vor, dass vor der Aufnahme in eine Kita eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden muss. Das geltende Gesetz enthält allerdings keine Verpflichtung der Kita, das Gesundheitsamt über säumige Eltern zu informieren.
Mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten, der derzeit im Bundestag beraten wird, soll sich das ändern: Gesundheitsämter erhalten mit der neuen Verpflichtung die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie im Falle eines fehlenden Nachweises zur Beratung zu laden. Die Verpflichtung, einen Nachweis über eine ärztliche Beratung vorzulegen, ist außerdem bußgeldbewehrt. Der Gesetzentwurf wird nach Angaben des Gesundheitsministeriums voraussichtlich im Sommer von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und soll wenige Wochen darauf in Kraft treten.
Gleichzeitig kündigt Gröhe an: "Wir werden die Wirkung dieser Maßnahmen sehr genau beobachten, denn die Impflücken sind noch immer zu groß." Im laufenden Jahr wurden laut Angaben des Ministeriums mit 410 Fällen – bis einschließlich Kalenderwoche 13 – bereits mehr Masern-Erkrankungen als im Jahr 2016 (325 Fälle) registriert. "Die Masernimpfung erfolgt häufig zu spät", kritisiert man im Ministerium. Nur 73,7 Prozent des Geburtsjahrgangs 2013 seien am Ende ihres zweiten Lebensjahres gemäß STIKO-Empfehlung zweimal gegen Masern geimpft gewesen.
Ob in einem weiteren Schritt daher auch eine Impfpflicht denkbar wäre, darauf äußerte sich das Ministerium auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" nicht. Gröhe unterstrich jedoch die bestehende Möglichkeit, ungeimpfte Kinder und Erwachsene zeitweise vom Besuch einer Kita oder Schule auszuschließen, um einen größeren Ausbruch von Masern oder Mumps zu verhindern. Einige Schulen hätten davon schon Gebrauch gemacht.
Zuletzt hatte die KV Hessen eine Impfpflicht für Masern gefordert. Vorstand Frank Dastych könnte sich gar vorstellen, notfalls die Auszahlung des Kindergeldes vom Nachweis des Masern-Impfschutzes abhängig zu machen. Ohne Impfpflicht hingegen werde man "der gefährlichen Infektionskrankheit nicht Herr werden".
Regelungen im Präventionsgesetz
» Impfberatung bei allen Routineterminen für Erwachsene und Kinder
» Verpflichtende Impfberatung vor dem Kita-Eintritt
» Möglichkeit eines Ausschlusses von ungeimpften Kindern und Jugendlichen vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung beim Ausbruch einer Krankheit
» Klarstellung, dass alle Ärzte impfen können sollen, auch etwa Betriebsärzte
» Möglichkeit ungeimpfte Bewerber in Gesundheitseinrichtungen abzulehnen oder ungeimpftes Personal zu versetzen, um Patienten besser zu schützen
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