Nach Klinikaufenthalt

Kurzzeitpflege: Koalitionäre machen Druck

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Berlin. Union und SPD wollen den Anspruch auf Kurzzeitpflege stärken – insbesondere nach Klinikaufenthalten. „Der Bedarf an Kurzzeitpflege wächst kontinuierlich, das Angebot an Plätzen stagniert“, sagte SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas der dpa. In einem entsprechenden Antrag, den die Koalitionsfraktionen gemeinsam im Bundestag einbringen wollen und der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, wird die Bundesregierung aufgefordert, den Sicherstellungsauftrag zu konkretisieren und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung umzusetzen.

Letztere soll die schwankende Nachfrage bei der Kurzzeitpflege, die heterogene Klientel der zu Betreuenden, die Überleitung ins häusliche Umfeld, aber auch den höheren Koordinierungsaufwand mit Ärzten, Kliniken und Therapeuten berücksichtigen. Gleichzeitig soll die Regierung die Länder in die Pflicht nehmen, den Ausbau von Kurzzeitpflegeangeboten stärker zu fördern. Gerade für „Jüngere“ fehlen laut dem Papier entsprechende Plätze nach Klinikaufenthalten. Dabei monieren die Parteien, dass die Investitionskosten in der Pflege derzeit hauptsächlich von den Pflegebedürftigen selbst, ihren Angehörigen oder den Sozialhilfeträgern finanziert würden.

Und das, obwohl die Länder durch die Einsparungen, die sich aus der Einführung der Pflegeversicherung für Sozialhilfeträger ergeben haben, beträchtliche Summen bereitstehen hätten: Allein für 2015 hätten die Einsparungen bei rund fünf Milliarden Euro gelegen, heißt es in dem Antrag von Union und SPD.

Um dem besonderen Bedarf geriatrischer und traumatologischer Patienten nachzukommen, sollen zudem neue Versorgungsformen entwickelt und gefördert werden. Als Beispiel führen Union und SPD das Innovationsfondsprojekt „rehabilitative Kurzzeitpflege“ (REKUP) in Baden-Württemberg an. Ziel des Projekts ist es, für Patienten, die körperlich noch nicht fit genug für Rehabilitationsmaßnahmen sind, nach dem Krankenhausaufenthalt zunächst eine rehabilitative Kurzzeitpflege zu etablieren.

Neu ist das Ansinnen nicht, bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Kurzzeitpflege verlässlicher zu gestalten. Einen Anspruch darauf haben GKV-Versicherte bereits seit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes in 2016. (reh)

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