Bundesrat

Länder wollen elf Milliarden Euro für die GKV vom Bund

Die Mehrheit der Länder lehnt Spahns Griff in die Reserven der Kassen ab. Sie fordern mehr Geld vom Bund. NRW-Gesundheitsminister Laumann dagegen verweist auf die leeren Kassen im Bundeshaushalt.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Der Bundesrat nahm in seiner Sitzung am 6. November zu vielen Bundesgesetzen Stellung und verabschiedete eigene Initiativen.

Der Bundesrat nahm in seiner Sitzung am 6. November zu vielen Bundesgesetzen Stellung und verabschiedete eigene Initiativen.

© Wolfgang Kumm

Berlin. Der Bundesrat fordert umfangreiche Änderungen beim geplanten Gesundheitsversorgungsgesetz (GPVG). Dabei sprach sich die Mehrheit der Länder dafür aus, der Bund solle seinen Steuerzuschuss an die GKV von den bisher vorgesehenen fünf Milliarden auf elf Milliarden Euro im kommenden Jahr erhöhen.

Zugleich lehnen es die Länder mehrheitlich ab, dass die Finanzreserven der gesetzlichen Kassen in Höhe von acht Milliarden Euro abgeschöpft werden. Dieser Eingriff sei „unverhältnismäßig“, kritisierte Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) in der Sitzung.

Erste Kassen würden sich melden, dass ihnen bei Beibehaltung der geplanten Regelungen im GPVG die Insolvenz drohe, berichtete Reimann und bezeichnete die Abschöpfung der Rücklagen als „Enteignung“. Zugleich betonte sie, der Steuerzuschuss des Bundes in Höhe von fünf Milliarden Euro reiche „bei Weitem nicht aus“.

Laumann verweist auf Belastung des Bundeshaushalts

Mit anderem Tenor äußerte sich Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Josef Laumann (CDU). Er verwies darauf, dass die GKV-Finanzen von der Einnahme- wie der Ausgabenseite stark unter Druck kämen. Bei der Schließung der voraussichtlichen Finanzlücke von 16,6 Milliarden Euro könnten die Länder nicht allein auf den Bund verweisen, denn dessen Haushalt stehe bedingt durch die Pandemie „extrem unter Druck“.

Daher habe NRW gegen die Anträge der Länder gestimmt, die an der Sozialgarantie der Bundesregierung rütteln wollten, so Laumann. Diese besagt, dass die Summe der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgeber und -nehmern nicht über 40 Prozent steigen sollen. Gleichwohl drohe 2021 eine weitere Spreizung bei den Zusatzbeitragssätzen zwischen verschiedenen Kassen. Das sei in der Corona-Pandemie „katastrophal“. Laumanns Änderungswünsche beschränkten sich an diesem Punkt insofern auf eine Sonderregelung für kleine und ungeöffnete Kassen – diese sollten von der Zwangsabgabe von Finanzreserven an den Gesundheitsfonds verschont bleiben.

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) warb im Bundesratsplenum für das Instrument des präventiven Hausbesuchs, das sie im GPVG verankert sehen möchte. Diese Form von Hausbesuchen biete große Chancen gerade auch für hochaltrige Menschen, die zu Hause leben. Rheinland-Pfalz habe mit der „Gemeindeschwester Plus“ an diesem Punkt – wissenschaftlich belegt – gute Erfahrungen gemacht. Die Ministerin trat dafür ein, eine dauerhafte Finanzierung des präventiven Hausbesuchs zu etablieren.

Sicherstellungszuschläge als unzureichendes Instrument

Weiterhin nahm der Bundesrat kritisch zur geplanten Förderungen von Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin in Krankenhäusern Stellung. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Instrument der Sicherstellungszuschläge greife viel zu kurz. Nach Vorstellungen der Länder sollten pädiatrische Abteilungen zumindest die Option erhalten, „nach dem individuellen Bedarf und damit auf Basis einer wirtschaftlichen Betriebsführung ohne verbleibendes Defizit abrechnen zu können“. Die Stellungnahme geht nun der Bundesregierung zu, die eine Gegenäußerung verfasst. Eine zweite Stellungnahme der Länderkammer erfolgt voraussichtlich am 18. Dezember – drei Wochen, nachdem der Bundestag nach derzeitiger Planung das Gesetz abschließend beraten hat.

Weitere Beratungsthemen:

  • Drug-Checking: Hessen wirbt mit einem Antrag dafür, dass die Länder Drug-Checking als neuen Baustein in ihre Angebote der Drogenhilfe einbauen können. Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) wies im Bundesrat darauf hin, dass Hessen seit 2014 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) keine Genehmigung für einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch erhält. In Österreich und der Schweiz hingegen gehöre Drug-Checking seit Jahren zum Arsenal der Drogenhilfe. Konkret werden Konsumenten von „Partydrogen“ vor Ort zur chemischen Analyse der Substanzen beraten und über den Inhalt und die spezifischen Gefahren informiert. Der Antrag wird nun im Gesundheits- und im Rechtsausschuss des Bundesrats beraten.
  • MTA-Reformgesetz: Der Bundesrat regt in dem zustimmungspflichtigen Gesetz, mit dem die technischen Assistenzberufe in der Medizin neu gefasst werden sollen, viele Detailänderungen an. Grundsätzliche Kritik haben die Länder an der Umsetzung des Ziels, das Schulgeld für Auszubildende in diesem Beruf abzuschaffen. Das Finanzierungskonzept sei „unausgegoren“ und entspreche nicht früheren Ankündigungen des Bundesgesundministeriums. „Es fehlt eine Regelung, wie die Schulgeldfreiheit finanziert werden kann, wenn eine Privatschule keine Kooperation mit einem Krankenhaus eingehen kann oder will oder wenn die Leistungserbringung des Gesundheitsfachberufs in der Regel nicht an einem Krankenhaus erfolgt“, heißt es zur Begründung. Voraussichtlich am 16. Dezember wird der Gesundheitsausschuss des Bundestags Sachverständige zu dem Gesetzentwurf hören.
  • Finanzierung von Assistenzkräften im Krankenhaus: Der Bundesrat hat einer von Bremen initiierten Entschließung zugestimmt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Kostenübernahme für Assistenzleistungen im Krankenhaus sowie bei Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen zu klären. Die Finanzierung sollte einheitlich aus Mitteln des SGB V erfolgen, und zwar unabhängig davon, wer im Einzelfall die Assistenz leistet – Pflegepersonal aus dem Krankenhaus oder eine Unterstützungsbegleitung bei Personen, die in besonderen Wohnformen leben.
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