Schleswig-Holstein
Landesregierung beschließt Pflegekammer
Die Pflegekammer in Schleswig-Holstein ist auf dem Weg: Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben.
Veröffentlicht:KIEL. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegeberufekammer zugestimmt. Die neue Kammer wird die mit Abstand größte im Gesundheitsbereich: Das Sozialministerium geht nach bisherigen Zahlen von mindestens 25.000 Kammermitgliedern aus.
Der Gesetzentwurf wird jetzt Pflegeverbänden, Gewerkschaften und anderen Beteiligten zur Anhörung übersandt. Damit wird voraussichtlich noch einmal die Diskussion über das Für und Wider einer Pflegekammer entflammen. Befürworter und Gegner hatten sich schon in der Vergangenheit einen Schlagabtausch geliefert.
Gesundheitsministerin Kristin Alheit betonte nun: "Die Einführung der Pflegekammer ist ein guter und wichtiger Schritt für die Pflegekräfte und Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein."Sie erwartet von der Pflegeberufekammer eine Stärkung für Pflegekräfte und Pflegebedürftige.
"Mit der Errichtung einer Kammer werden die Berufsangehörigen erstmals die Möglichkeit erhalten, in der Pflege koordiniert mitzubestimmen, mitzugestalten und ihr wertvolles Fachwissen gezielt einzubringen. Die Einführung einer Kammer ist ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Pflege", so Alheit.
Kein Ersatz für Berufsverbände
Gegner kommen aus einzelnen Berufsverbänden und aus dem Arbeitgeberlager. Sie kritisieren die Zwangspflichtmitgliedschaft. Anders als in Schleswig-Holstein hatten sie damit in Hamburg, wo sich eine Mehrheit gegen die Kammergründung aussprach, Erfolg.
Dem Gesetzentwurf war in Schleswig-Holstein wie berichtet eine Befragung der Angehörigen der Pflegeberufe und ein intensiver Abstimmungsprozess etwa im Rahmen einer Pflegekammerkonferenz mit den Beteiligten vorausgegangen. Die Befragung hatte eine knappe Mehrheit für die Pflegekammer ergeben.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes benennt das Ministerium auf Basis von Vorschlägen aus Berufs- und Fachverbänden sowie Gewerkschaften einen Errichtungsausschuss, der innerhalb von 30 Monaten dann die Wahl zur ersten Kammerversammlung vorbereitet.
Dazu gehört auch die Registrierung der Berufstätigen. Nach dem Gesetzentwurf soll die Kammer die beruflichen Belange aller Pflichtmitglieder aus den unterschiedlichen Pflegebereichen wahrnehmen und sich für eine langfristige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege einsetzen.
Zu den Mitgliedern sollen die in Schleswig-Holstein tätigen Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpfleger gehören. Nicht oder nicht mehr tätige Berufsangehörige, Beschäftigte der Alten- oder Krankenpflegehilfe sowie Auszubildende können freiwillige Mitglieder der Kammer werden.
Die Verhandlung von Tarifen oder Gebühren pflegerischer Leistungen bleibt weiterhin Aufgabe der Gewerkschaften, Arbeitgeber oder Kostenträger. "Die Pflegeberufekammer ergänzt und unterstützt Gewerkschaften und Berufsverbände, ersetzt diese jedoch nicht", so das Ministerium.
Bei der Beitragserhebung ist laut Gesetzentwurf das aus pflegerischer Tätigkeit erzielte Einkommen angemessen zu berücksichtigen. (di)