Fachgesellschaften warnen

Lange Wartezeiten bei zahnmedizinischer Versorgung von Kleinkindern

Eine Mehrheit unter den 30 zahnmedizinischen Universitätskliniken kann die zahnmedizinische Versorgung von Kleinkindern und Menschen mit Behinderungen nicht mehr gewährleisten.

Veröffentlicht:

Hamburg. Dies haben die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) und die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) im Vorfeld ihres 73. Kongresses Mitte Juni in Hamburg mitgeteilt.

Die Wartezeiten für Behandlungen in Vollnarkose würden derzeit im Schnitt viereinhalb Monate betragen. Im Jahr 2009 waren es drei bis vier Wochen. DGMKG und VHZMK stimmen darin überein, dass die zahnmedizinische Versorgung von Kleinkindern und Menschen mit Behinderungen an deutschen Universitätskliniken „stark gefährdet“ sei.

„2021 hatten beispielsweise 86 Prozent der Kinder in der Kindersprechstunde in Heidelberg schwere Erkrankungen und Behinderungen, wie Entwicklungsstörungen, Lähmungen, Epilepsie, Down-Syndrom oder sonstige Fehlbildungssyndrome“, sagte Professorin Diana Wolff, Ärztliche Direktorin der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde am Universitätsklinikum Heidelberg.

Vielfältige Ursachen für die Engpässe

Diese Patienten, die sich häufig auch unter größten Schmerzen kaum artikulieren könnten, bräuchten für ihre oft aufwändige Behandlung eine Vollnarkose. Für diese Schmerzpatienten sei es daher untragbar, mehr als vier Monate auf eine Narkosebehandlung warten zu müssen.

Die Ursachen für die Misere sind vielfältig: eine steigende Patientenzahl, zu wenig spezielle Operationssäle und zu wenig Fach- und Pflegekräfte. Auch werde der Aufwand für solch komplexe Zahnsanierungen mit Narkose den Unikliniken nicht adäquat vergütet.

Die beiden Vereinigungen fordern daher von Politik und Krankenkassen eine ausreichende Honorierung des Zahnerhalts durch Prophylaxe, restaurative Therapien und Kinderkronen. (ras)

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