Palliativmedizin

Linke fragen nach der Diagnosegruppe "Sterben"

Fallpauschalen fürs Sterben im Krankenhaus? Darüber verlangt die Fraktion der Linken Auskunft von der Bundesregierung.

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BERLIN. Sind Fallpauschalen für die Versorgung sterbender Menschen ein sinnvoller Abrechnungsweg? Die Fraktion der Linken im Bundestag zieht dies in Zweifel.

"Im DRG-System gibt es eine pauschale Vergütung, die die Verschiedenheit der Palliativpatienten nicht ausreichend abbildet", heißt es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion an die Regierung.

Ab 2014 sollen stationäre palliativmedizinische Leistungen verpflichtend über diagnosebezogene Fallgruppen abgerechnet werden.

Die Abgeordneten der Linken wollen deshalb unter anderem wissen, ob die Verweildauern in der stationären Palliativmedizin als zu lang gelten und wenn ja, warum?

Zudem stellen sie die Frage, ob es mit dem Gebot der Menschlichkeit vereinbar sei, in der stationären palliativmedizinischen Versorgung "Grenzverweildauern" anzuwenden.

Im Kontext der stationären Palliativmedizin in Krankenhäusern ist auch der Ausbau der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (APV) und der Hospizversorgung von Bedeutung. (af)

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