G-BA-Beschluss
Prostatakrebs: Für bestimmte Eingriffe gilt künftig das Zweitmeinungsverfahren
Für bestimmte Eingriffe bei Prostatakrebs gilt künftig das Zweitmeinungsverfahren. G-BA-Chef Hecken hätte dieses auch gerne auf die Therapieoption „aktive Überwachung“ ausgeweitet, scheiterte aber.