Tarifeinheitsgesetz
MB und Verdi ziehen an einem Strang
Gewerkschaften vereinbaren, sich in Kliniken nicht gegeneinander ausspielen zu lassen.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Marburger Bund und Verdi wollen sich bei Tarifverhandlungen in Krankenhäusern nicht in die Quere kommen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde jetzt von beiden Seiten unterzeichnet.
"Die Tarifpluralität in Krankenhäusern ist eine Tatsache, die wir respektieren. Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen", kommentiert der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske die Vereinbarung. Für den MB-Vorsitzenden Rudolf Henke "ist die Vereinbarung der richtige Weg, um die schädlichen Wirkungen des Tarifeinheitsgesetzes auszuschließen". Gemeinsames Ziel sei es, Tarifpluralität und Betriebsfrieden in den Krankenhäusern in Einklang zu halten und einen Flickenteppich unterschiedlicher Tarifregelungen für einzelne Häuser zu vermeiden. "Wir richten unsere Energie nicht auf die Konkurrenz untereinander, sondern auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder", sagt Henke.
Durch die Vereinbarung soll verhindert werden, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann. Damit wäre ein wesentlicher Bestandteil des Tarifeinheitsgesetzes ausgehebelt. Der besagt, bei Tarifkollisionen soll nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten.
Der Ausschluss dieser Verdrängungswirkung soll zudem "stets als weitere Tarifforderung gegenüber den Arbeitgebern oder deren Verbänden erhoben und zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses" gemacht werden. Weigert sich die Arbeitgeberseite, der Vereinbarung zum Ausschluss der Verdrängungswirkung und dem Antragsverzicht zuzustimmen, betrachten MB und Verdi die Forderung danach als zulässiges Streikziel.
Die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände hat kürzlich bei ihrer Herbstsitzung verkündet, der tarifvertragliche Ausschluss, dass Tarifeinheitsgesetz nicht anzuwenden, sei der falsche Weg zum Umgang mit kollidierenden Tarifverträgen. Man wolle diese grundsätzlich vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli dieses Jahres große Teile des Tarifeinheitsgesetzes für verfassungskonform erklärt, den Gesetzgeber aber aufgefordert, manche Regelungen zum Schutz kleiner Gewerkschaften nachzubessern. (chb)