MVZ im Vorteil
Medi will notfalls bis zum EuGH
Sind Vertragsärzte bei der Honorarverteilung schlechtergestellt als MVZ und Kliniken? Der Ärztebund Medi will das erkannt haben - und kritisiert die Kammern. Jetzt geht es vor Gericht - notfalls bis zum EuGH.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Der Ärztebund Medi will juristisch die Frage klären lassen, welche Möglichkeiten Zusammenschlüsse von Vertragsärzten bei der internen Honorarverteilung haben.
"In einem Medizinischen Versorgungszentrum kann das Geld nach Belieben verteilt werden, Zusammenschlüsse von Vertragsärzten dürfen das nicht", sagte der Medi-Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. Juni.
Darin wird es einer Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG) unter Verweis auf die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg untersagt, Radiologen einzubeziehen, "soweit deren Beitrag nicht über das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Partner der TBAG hinausgeht", heißt es im Urteil.
Die Richter kassierten damit ein Urteil des Landgerichts Mosbach: Das LG hatte erkannt, die Partnergesellschaft verstoße nicht gegen das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt. Im Gegenteil: Das Gericht zeigte sich sogar überzeugt, dass die Berufsordnung unzulässig die Berufsfreiheit von Ärzten einschränkt.
Die OLG-Richter vertraten eine gegenteilige Auffassung und ließen Revision nicht zu. Doch Baumgärtner will nicht aufgeben: "Wir werden entweder vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH klagen", kündigt er an.
Medi beklagt Bremser in der Landesärztekammer
Geklagt gegen die ärztliche Partnergesellschaft hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Die eigentlichen Bremser bei Zusammenschlüssen von Vertragsärzten sieht der Medi-Chef in der Landesärztekammer und auch der Bundesärztekammer.
Medi setze sich für "gleiche Rahmenbedingungen für unsere Mitglieder im Vergleich zu Kliniken oder MVZ ein", sagte Baumgärtner. "Das Berufsrecht passt nicht mehr zu einem MVZ, aber das will die BÄK nicht sehen."
Der Medi-Chef kündigt daher eine schärfere Gangart im Verhältnis zu den Kammern an. Der Ärztebund werde seine Mitglieder "konsequent" darüber informieren, "dass die Landesärztekammer im Berufsrecht die niedergelassenen Ärzte schlechterstellt als Klinikträger oder die MVZ".
In den Kammern müsse der Einfluss der niedergelassenen Ärzte gestärkt werden, fordert er. "Dort dominiert der Marburger Bund, mit allen Auswirkungen auf das Berufsrecht".