Gesetzentwurf

Medienbericht: „Gesundes-Herz-Gesetz“ soll „spätestens“ im dritten Quartal 2025 in Kraft treten

Früherkennung, eine erweiterte Erstattung von Statinen und mehr: Die im „Gesundes-Herz-Gesetz“ vorgesehenen Maßnahmen sollen laut Gesetzentwurf für die Kassen Einsparungen von bis zu 510 Millionen Euro jährlich bringen. Das geht aus einem Medienbericht hervor.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will mit dem geplanten „Gesundes-Herz-Gesetz“ unter anderem mittels Früherkennung und Aufklärung über Risikofaktoren die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen reduzieren.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will mit dem geplanten „Gesundes-Herz-Gesetz“ unter anderem mittels Früherkennung und Aufklärung über Risikofaktoren die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen reduzieren.

© Kay Nietfeld / dpa

Berlin. Das „Gesundes-Herz-Gesetz“ könnte einem Bericht der „BILD am Sonntag“ zufolge im dritten Quartal 2025 in Kraft treten. Bundeskanzleramt sowie Wirtschafts- und Finanzministerium hätten dem Entwurf schon zugestimmt.

Im April hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch geäußert, er hoffe auf ein Inkrafttreten zu Beginn des Jahres 2025.

Aufklärung und Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen

Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben der Zeitung unter anderem Gutscheine für Herz-Check-ups für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Getestet werde – in Arztpraxen oder Apotheken – auf Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht und Fettstoffwechselstörungen. Außerdem sollten weitere Risikofaktoren wie Bewegungsmangel, Alkohol und Rauchen erfasst werden. Einige dieser Pläne waren bereits im April bekannt geworden.

Dem Bericht vom Sonntag zufolge soll nun auch im Gesetzentwurf beschrieben sein, dass eine Untersuchung zur Früherkennung von Fettstoffwechsel-Erkrankungen im Kindesalter, vermutlich im Rahmen der U9, etabliert werden soll. Beim Pädiater sollen Risikofaktoren auch durch Fragebögen erfasst werden. Vorgesehen ist laut „BILD“ auch eine Aufklärung über Risikofaktoren wie Rauchen bei der J1-Untersuchung (12 bis 14 Jahre).

Erstattung von Statinen soll ausgeweitet werden: Zwei Millionen zusätzliche Patienten?

Wie ebenfalls bereits im April bekannt wurde, soll die Erstattungsfähigkeit von Medikamenten zur Rauchentwöhnung und von Statinen ausgeweitet werden. Laut „BILD“ sieht der Gesetzentwurf vor, dass Mittel zur Rauchentwöhnung künftig jedes Jahr statt alle drei Jahre verordnet werden können. Die geplante „frühere und einfachere“ Verordnung von Statinen ist laut Bericht ebenfalls enthalten. Das Ministerium rechne laut Entwurf mit zwei Millionen zusätzlichen Patienten. Lauterbach im April: „Je früher man damit beginnt, desto besser.“

Die Kosten für die im Gesetz vorgesehenen Leistungen sollen laut Medienbericht die Krankenkassen tragen. Präventionsleistungen sollen „umgeschichtet“ werden. Statt bestimmte Kurse zu finanzieren, könnten die Mittel dann beispielsweise in die Erstattung der Medikamente zur Rauchentwöhnung und der Statine fließen.

In Zukunft Einsparungen von bis zu 510 Millionen Euro pro Jahr?

Mit den Maßnahmen im Gesetz soll für deutlich weniger Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesorgt werden. „BILD“ zufolge könnten laut Gesetzentwurf hohe Summen eingespart werden, weil sich die Morbidität durch die bessere Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen reduziere. Die Einsparungen bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen könnten sich auf 140 Millionen Euro im Jahr belaufen. Vier Jahre nach Inkrafttreten erhofft sich das BMG demnach Einsparungen von rund 510 Millionen Euro jährlich. (KNA/heib)

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