Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Medizinethikerin Knochel begrüßt Menschenrechtsurteil zu Bluttransfusion

Der Gerichtshof für Menschenrechte hat Spanien zu Schadensersatz verurteilt, da es zuließ, dass eine Zeugin Jehova gegen ihren dokumentierten Willen eine Bluttransfusion bekam. Aus medizinethischer Sicht recht so.

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München/Straßburg. Die Verurteilung Spaniens wegen einer zugelassenen, aber ungewollten Bluttransfusion bei einer Zeugin Jehova ist aus Sicht einer Medizinethikerin richtig.

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterstreicht das Recht auf Selbstbestimmung im Kontext von medizinischen Behandlungsentscheidungen“, sagte die Intensivmedizinerin und Oberärztin für klinische Ethik an der TU München, Kathrin Knochel, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag.

Vorhandene Informationen zu den Präferenzen der Patientin seien nicht weitergegeben und bei Fehlen nicht neu erhoben worden, so Knochel weiter. „Diese Verletzung der Sorgfaltspflicht sowie die fehlende Transparenz und Information der Patientin widersprechen zentralen ethischen Grundsätzen von Behandlungsentscheidungen, weshalb das Urteil zu begrüßen ist.“

„Verletzung der Sorgfaltspflicht“

Spanien war diese Woche vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Schadensersatz verurteilt worden. Geklagt hatte ein Mitglied der Zeugen Jehovas, das bei einer Notoperation eine Bluttransfusion erhalten hatte. Die Zeugen Jehovas lehnen Bluttransfusionen jedoch grundsätzlich ab. Dies hatte die Klägerin gemeinsam mit ihrem Arzt in einer registrierten und einsehbaren Patientenverfügung dokumentiert.

Dennoch genehmigte ein Richter in der Notsituation auf Anfrage der Ärzte sämtliche medizinische und chirurgische Maßnahmen zur Lebenserhaltung und damit auch die Gabe von Transfusionen. In Spanien hatten Gerichte der Klägerin anders als nun der Europäische Gerichtshof nicht recht gegeben. (KNA)

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