Sterbehilfe

Medizinrechtler sehen Debatte kritisch

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Rechtslage beim assistierten Suizid zu ändern.

Mit Blick auf eine Weiterentwicklung des Versorgungsangebots und der Versorgungsqualität müsse es zunächst darum gehen, die Bevölkerung umfassend über die schon vorhandenen Möglichkeiten der Palliativversorgung zu informieren, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

Zugleich müssten bereits bestehende Versorgungsstrukturen auf- und weiter ausgebaut werden.

"Eine Neuregelung zum Themenkreis ärztlich assistierter Suizid sollte sinnvollerweise erst nach ausreichender Umsetzung" dieser Voraussetzungen erfolgen, empfiehlt der Verband. (fuh)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Unsere Umfrage zur Bundestagswahl

Die kuriosen und skurrilen Wünsche aus der Ärzteschaft

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei eliPfad überprüfen Patienten regelmäßig Vitalwerte mit digitalen Messgeräten. Die Fallmanagerinnen überprüfen die Werte und informieren bei Auffälligkeiten die betreuenden Ärzte.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Innovationsfonds-Projekt

eliPfad: Einbeziehung von Niedergelassenen ist schwierig

Was tun, wenn Patienten „ausflippen“? Ein Qualitätszirkel-Modul gibt Empfehlungen für die Praxis.

© LightFieldStudios / Getty Images / iStock

„Deeskalative Techniken“ entwickeln

KBV stellt Praxen Qualitätszirkel-Modul zu Gewalt zur Verfügung

Schutzmaßnahmen müssten immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

© BRN-Pixel - stock.adobe.com

Cybersicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie gibt Arztpraxen ab Oktober neue Aufgaben