Sterbehilfe

Medizinrechtler sehen Debatte kritisch

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Rechtslage beim assistierten Suizid zu ändern.

Mit Blick auf eine Weiterentwicklung des Versorgungsangebots und der Versorgungsqualität müsse es zunächst darum gehen, die Bevölkerung umfassend über die schon vorhandenen Möglichkeiten der Palliativversorgung zu informieren, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

Zugleich müssten bereits bestehende Versorgungsstrukturen auf- und weiter ausgebaut werden.

"Eine Neuregelung zum Themenkreis ärztlich assistierter Suizid sollte sinnvollerweise erst nach ausreichender Umsetzung" dieser Voraussetzungen erfolgen, empfiehlt der Verband. (fuh)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen