Bundespräsident am Zug

Mehr Geld für Kinderbetreuung in der Corona-Pandemie

Zur Finanzierung des befristet erweiterten Kinderkrankengeldes zur Überbrückung coronabedingter Betreuungsengpässe überweist der Bund 300 Millionen Euro an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) mahnte am Montag im Bundesrat weitere Flexibilität bei der Bundesregierung an.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) mahnte am Montag im Bundesrat weitere Flexibilität bei der Bundesregierung an, sollte die Corona-Pandemie eine nochmalige Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkranktage nötig machen.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin. Einstimmig und in nur 22 Minuten hat der Bundesrat am Montag in einer außerordentlichen Sitzung seine Zustimmung erteilt, den Anspruch gesetzlich versicherter Eltern auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 von zehn auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende zu erweitern, damit diese ihre Kinder zu Hause betreuen können.

Nach dem der Bundestag bereits am Donnerstag dem zwei Tage zuvor im Kabinett verabschiedeten Ansinnen sein Placet erteilt hatte, passierte es nun den Bundesrat bei nur vier Wortmeldungen. Das kurzfristig um die Regelungen zum Kinderkrankengeld ergänzte GWB-Digitalisierungsgesetz – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen – sollte am Montag noch umgehend Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterfertigung vorgelegt werden. Somit könnte es am Dienstag rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

Der Anspruch soll nicht nur bei Krankheit des Kindes gelten, sondern auch, wenn Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen sind. Er besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann. Zur Finanzierung überweist der Bund 300 Millionen Euro an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

NRW will auch Privatversicherte entlasten

Dr. Joachim Stamp (FDP), stellvertretender Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen, bemängelte, dass nur gesetzlich versicherte Elternteile nun den Anspruch auf die erweiterte Anzahl an Kinderkranktagen hätten. „Das Corona-Virus unterscheidet nicht, ob die Eltern privat oder gesetzlich versichert sind“, so Stamp. Er verwies auf Anstrengungen seiner Landesregierung, für NRW eine Lösung zu finden, die auch privat versicherten Eltern dieselbe Entlastung bringe wie gesetzlich versicherten. Stamp ermahnte die Bundesregierung an dieser Stelle auch auf nationaler Ebene nachzujustieren.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) appellierte in Richtung Bundesregierung, weitere Flexibilität walten zu lassen und – wenn es die Pandemie nötig werden lasse – notfalls nochmals an der Stellschraube Kinderkranktage zu drehen. Müllers Parteifreundin, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, hatte am Donnerstag einer weiteren Ausweitung der Kinderkrankentage bereits eine Absage erteilt: „Die Kita-Schließung darf keine langfristige Option sein!“ Es gebe immer mehr Berichte über Übergewicht, Mobilitätsmangel sowie bei Vereinsamung bei Kindern.

Erste Kassen zeigen Flexibilität

Noch bevor die erweiterten Kinderkranktage alle gesetzgeberischen Hürden genommen hatten, haben bereits erste Kassen ihren Versicherten eine unbürokratische Handhabung bei Antragstellung und Abwicklung zugesichert. So meldete beispielsweise die Barmer, ihre Versicherten könnten bis auf Weiteres auch ohne Kita- oder Schulbescheinigung coronabedingtes Kinderkrankengeld erhalten. Ein einfacher Antrag reiche zur Auszahlung aus. Dieser stehe als Vordruck auf der Kassen-Webseite. Auch die AOK Nordost verspricht ein einfaches Handling.

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