Mehr Honorar nur bei besserer Versorgung
Der GKV-Spitzenverband hat seine Vorstellungen zum künftigen Versorgungsgesetz vorgelegt. In dem Papier, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt, wollen die Kassen mehr Einfluss auf die Arztansiedlung, fordern die befristete Zulassung sowie das Ende der derzeitigen Hausarztverträge.
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Nach Ansicht der Kassen werden Landärzte nicht überall gesucht. Nur in einigen Regionen gibt 800 Ärzte zu wenig, um den Versorgungsgrad von 100 Prozent zu halten. Insgesamt seien es 25 000 Ärzte zu viel in Deutschland.
© Klaus Rose
BERLIN. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hält an seinem Ziel fest, die Stilllegung von Arztsitzen in seiner Einschätzung nach überversorgten Regionen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen finanziell zu fördern.
Dies geht aus einem "Eckpunktepapier" des Verbandes zum Versorgungsgesetz hervor, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Der Verband schlägt dafür zeitlich befristete Zulassungen als Steuerungsinstrumente vor. Lange Zeiträume sollen die nötige Investitionssicherheit bieten.
Die Anmerkungen des GKV-Spitzenverbandes zum anstehenden Versorgungsgesetz beruhen auf der Annahme, in Deutschland praktizierten 25.000 Ärzte zuviel. Nach Einschätzung der Kassen gibt es bundesweit in bestimmten Regionen lediglich 800 Ärzte zu wenig, um einen Versorgungsgrad von 100 Prozent aufrecht zu erhalten.
Deshalb dringen die Kassen darauf, die Dauer der Zulassung an die Lebensarbeitszeit zu koppeln.
Ein Zustimmungsrecht der Krankenkassen fordert der Verband zudem für die Verlegung einer Praxis innerhalb eines Planungskreises.
Die Versorgung ergänzen sollen Gesundheitszentren, die Ärzte oder medizinisch ausgebildetes Personal führen sollen. Ihre Träger sollen die KVen, Vertragsärzte, Krankenhäuser und MVZ sein. Kassen und Kommunen sollen ebenfalls an Bord sein.
Honorarzuwächse in der ambulanten ärztlichen Versorgung soll es dem Papier zufolge nur für "nachweisbare" Verbesserung der Versorgung der Versicherten geben. Dazu soll ein regionaler Fonds eingerichtet werden, der sich aus einem Anteil der jährlichen Veränderungsrate speisen solle. Auf dieses Geld sollen auf Landesebene die Krankenkassen und die KVen zugreifen können, um regionale Versorgungs- und Qualitätsziele zu verfolgen.
Hausarztverträge wollen die Kassen im Versorgungsgesetz abgeschafft sehen. Dafür sollten die Möglichkeiten für Selektiv- und Direktverträgen der haus-, fach- und der im Gesetz vorgesehenen spezialärztlichen Versorgung "zunehmend ausgebaut" werden, schlägt das Papier vor.
Direktverträge mit Krankenhäusern sehen die GKV-Versorgungseckpunkte ebenfalls vor. Die Kassen wollen sich vom Gesetzgeber das Recht zusichern lassen, Patienten um Krankenhäuser herumsteuern zu dürfen, die ihren Qualitätsvorstellungen nicht entsprechen.
Nicht-medikamentöse medizinische Innovationen sollen nach den Vorstellungen des Verbandes künftig in Innovationszentren auf ihren Nutzen hin überprüft werden. Als solche Innovationszentren in Frage kämen demnach wie bisher die Krankenhäuser, dann aber auch Schwerpunktpraxen und Medizinische Versorgungszentren.
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