Bundesrat
Mehr Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen – eine Lücke bleibt
Das neue Gesetz bringt für Menschen mit Beeinträchtigungen Erleichterungen im Detail – etwa beim Führen von Assistenzhunden. Ein wichtiger Punkt für den Klinikaufenthalt bleibt dagegen ungeregelt.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt, das Teilhabechancen für Menschen mit Beeinträchtigungen in deren Alltag und Arbeitsleben verbessern soll. Im April hatte bereits der Bundestag diese Neuregelung verabschiedet.
Das Gesetz sieht vor, dass Assistenzhunde – wie bisher schon Blindenführhunde – in öffentlichen und privaten Einrichtungen mitgeführt werden dürfen – also auch in Arztpraxen. Dies gilt auch dann, wenn Hunde dort sonst verboten sind. Assistenzhunde sind, anders als Blindenführhunde, allerdings bisher nicht als Hilfsmittel zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung anerkannt.
Neu gefasst werden zudem Kriterien für die Berechtigung zur Eingliederungshilfe bei Menschen mit Behinderungen. Dabei werden digitale Gesundheitsanwendungen neu in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation im SGB IX aufgenommen.
Finanzierung ist ungeklärt
Unzufrieden zeigt sich die Länderkammer damit, dass für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus nach wie vor die Finanzierungsverantwortung ungeklärt ist. In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislatur die Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte im Krankenhaus oder bei Reha-Maßnahmen zu klären.
Eine Konkretisierung in den Sozialbüchern sei „erforderlich notwendig“, mahnt die Länderkammer und verweist dazu auch auf entsprechende Empfehlungen des Petitionsausschusses.
Allerdings hatte der Bundestag anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes in einer Entschließung selbst eine rasche Lösung in dieser Frage gefordert. Man sehe sich hier einig mit dem Behindertenbeauftragten, der Patientenbeauftragten und dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, erklärte der Bundestag Anfang Mai.
Menschen mit kognitiven oder mehrfachen Beeinträchtigungen seien bei Krankenhausbehandlungen auf die Begleitung durch eine vertraute Bezugsperson angewiesen.
Gesetz tritt überwiegend 2022 in Kraft
Fehle diese Begleitperson, könnten für die Betroffenen, insbesondere wenn sie nicht mit Worten kommunizieren können, „belastende Situationen“ entstehen. „Die ungeklärte Finanzierungsverantwortung darf nicht dazu führen, dass notwendige Krankenhausbehandlungen unterbleiben“, so der Bundestag.
Das Teilhabestärkungsgesetz soll in den meisten Punkten Anfang 2022 in Kraft treten, einige Regelungen auch schon früher. (fst)